Was können die Maßnahmen zu homophoben aussagen sein, wenn es keine Beweise gibt das diese Aussage gefallen ist ( in der schule)?

2 Antworten

In Dubio pro Reo gilt auch in der Schule. Wenn es keine Zeugen gibt und Aussage gegen Aussage steht wird dir nichts geschehen. Falls doch wird eine Beschwerde bei den Vorgesetzten Dies zunichte machen.


HarmonyZ  21.01.2025, 22:36

Vorgesetzte der Schulleitung? Glaubst du die interessiert sowas?

Halbammi  21.01.2025, 22:55
@HarmonyZ

Wenn es zu unberechtigten Straffmassnahmen kommt, die gegen unsere Rechtslage verstossen wird es sie interessieren müssen.

HarmonyZ  21.01.2025, 22:57
@Halbammi

Glaubst du irgendein Schüler kann sich einen Anwalt leisten? Oder hat genug Ahnung davon?

Halbammi  22.01.2025, 08:26
@HarmonyZ

Für eine Beschwerde zb beim Schulamt braucht man keinen Anwalt

entspann dich, keine Beweise, keine Maßnahmen. Du musst auf das Säbelrasseln nicht schon anspringen. Ruhig bleiben.


HarmonyZ  21.01.2025, 22:36

Wenn es nur so tatsächlich in Schulen ablaufen würde...

Alex9936 
Beitragsersteller
 22.01.2025, 22:42
@HarmonyZ

Update hab mich entschuldig für dsd was ich immernoch nicht weiß was und als ich sie heute gefragt habe wieso sie meinen namen auch genannt hatte, dann konnte sie nicht antworten. Also aufjedenfall falls es noch maßnahmen gegenmich geben wird werde ich sie einfach ablehnen da es keine Beweise gibt und die Situation von heute werde ich auch nennen