Wie weit darf der Lehrer gehen (Schüller rausschmeißen)?
Frage 1.
Soweit ich weiß darf der Lehrer den Schüller aus dem Klassenzimmer rausschmeißen. Allerdings darf bzw. muss der Lehrer verlangen dass der Schüller vor dem Klassenzimmer bleibt, sonst würde der Lehrer seine Aufsichtspflicht vernachlässigen.
Stimmt das?
Frage 2.
Darf der Lehrer den Schüller aus dem Schulhaus schmeißen? In Dezember? Für den Rest der frisch begonnenen Stunde?
Und bitte schickt mir einen beweis das eure Aussage wahr ist....
Weswegen das ganze?
Weil der Schüller etwas auf dem Tisch hatte, was nichts mit dem Unterricht zu tun hatte. (Es war nichts Gefährliches oder schädigendes und auch kein Handy o.ä.)
3 Antworten
Also aus dem Klassenzimmer darf er aber er muss eben trotzdem auf die Person aufpassen.
Aus dem Schulgebäude nicht. Soweit ich weiß haben die Lehrer nicht das Hausrecht.
Vor die Tür schicken und die Türklinke runterhalten lassen ist Ok, aber aus dem Schulhaus nicht. Außerdem sollte er wegen einem Gegenstsnd den Schüler nicht aus dem Unterricht schicken, sondern ihm diesen wenn dann wegnehmen...
Ja aber an sich kann es nur die Schulleitung.
Bei uns würde sich das kein Lehrer trauen.
Aber um ehrlich zu sein gibt es bei uns nichtmal Strafarbeiten oder so.
Mein Klassenlehrer benimmt sich so als wäre er Professor an der Uni, anstatt Lehrer an einer Schule.
(Das ist wirklich keine Übertreibung er benutzt sogar Lehrmittel von Unis)
Lernmittel aus der Uni finde ich voll in Ordnung. Schließlich werdet ihr ja so für die Uni vorbereitet... was die Ursprungsintention des Abiturs war/ist '^^
Jup macht schon Sinn und direkt etwas dagegen aber es geht hier um Infomatik. Das ist schon wirklich schwierig.
In Mathe macht er im übrigen das selbe und quält uns mit Beweisen.
Ja, schätz dich glücklich haha... ich hatte damals keine Beweise in Mathe... in der Uni wird man damit bombardiert und da wäre es gut so viele Beweise wie möglich zu kennen.
Mein Bruder meint das auch 😂.
Aber bissle übertreibt er es schon.
Nunja es wird besser der Anfang war nur wirklich zäh.
Mathe will ich aber garnicht studieren wodurch mir das ganze auch erspart bleibt. 😂
Tatsächlich auch wenn du BWL, Psychologie oder Ingenieursfächer studierst, ach, sogar noch Rechtswissenschaften... da wirst du überall tatsächlich mathematische Beweise brauchen und wiederfinden haha...
Als ob ich bei Jura Mathematische Beweise brauch.
Das ist halt genau das was ich studieren möchte.
Jap. Freu dich darauf haha. Beweise gehören zur Logik, was wiederum für Rechtswissenschaftler unabdingbar ist. Du wirst dann halt weniger Beweisen, ob Pi jetzt 3,14 ist oder so...
Nunja ich bin ein Mathe Einser Schüler und Liebe Logik und Theorie aber ich denke ich wurde eher mit zu vielen Beweisen überschüttet.
Frage 1 : Ja stimmt so
Frage 2 : Kommt stark auf den Einzelfall UND auf das Alter der Person an. In den meisten Fällen wird die Antwort hier nein lauten. Aber es können selbstverständlich Schulverweise für einzelne Tage erteilt werden - das liegt aber nicht im alleinigen Ermessens eines Lehrers.
Wenn die Person z.B. vor die Türe gestellt wird und dort Faxen macht (rumschreit, an die Tür schlägt und sich aufführt wie eine assoziale Person, dann darf sie auch vom Schulgelände verwiesen werden. Es geht also immer dann, wenn es nicht zumutbar ist den Schüler für die Zeit x im Gebäude zu haben
Wenn ein Lehrer soweit gehen muss, und dich aus der Schule oder aus dem Unterricht schmeisst. Dann bist du zu weit gegangen. Du solltest dich bei deinem Lehrer entschuldigen, für dein Benehmen, und dich zusammen reißen.
Du solltest in der Schule von deinem Lehrer ja was lernen, und nicht deinen Lehrer schikaniert.
Er steht ja nicht zum Spass denn ganzen Tag in den Klassen, sondern um euch ein Wissen zu vermitteln. Höre im zu und lerne von ihm, das ist wichtig für deinen Beruf später. Sonst bereist du es später in der Ausbildung, das du nicht gelernt hast von ihm.
Sie können das Hausrecht im Namen des Hauses durchsetzen. Dazu bedarf es im Nachgang nur eine Abklärung mit der Schulleitung.