Aussage gegen Aussage: Rechtslage

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Es gibt in Deutschland kein "Aussage gegen Aussage" Es gibt nur glaubwürdige und unglaubwürdige Aussagen. Denn auch eine Zeugenaussage ist ein Beweis - ein Zeugenbeweis.

Also der Richter wird sich die Frage stellen, weshalb ein Lehrer so etwas behaupten sollte und dafür gibt es keinen wirklichen Grund.

Also ich kenne keinen. Schließlich kann ein Lehrer wesentlich einfacher einen Schüler Probleme machen.

Vielmehr ist es doch wahrscheinlich, dass der Schüler den Schneeball geworfen hat und jetzt der Strafe entgehen will.

Also ich denke, sich entschuldigen - auf milde hoffen und falls es doch eine Strafe gibt, dann ist sie auch verdient.

Einfach einmal zu seinen Fehlern stehen! Das zeugt von Größe und zeigt, dass ihr erwachsen seid!

Ja, Aussage gegen Aussage bedeutet: in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. Also muss er weitere Beweise bringen.


ErsterSchnee  05.01.2012, 22:35

Nein, muß er nicht - es geht auch um die Glaubwürdigkeit. Und welchen Grund hätte der Lehrer, in Bezug auf dieses Thema zu lügen und welchen Grund hätte der Schüler?

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Bacchus1971  05.01.2012, 22:58
@ErsterSchnee

Ich habe es am eigenen Laib erfahren, dass eine Lehrerin gelogen hat und vor der ganzen Klasse einen Schüler des Diebstahls bezichtigt hat. Gottseidank hat sich schnell herausgestellt, dass dem nicht so war. Also Glaubwürdigkeit, nur weil der eine ein Lehrer und der andere ein Schüler ist? Fehlanzeige!

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1a2b3c10  28.04.2020, 23:37
@ErsterSchnee

Unschuldsvermutung: Der Angeklagte ist so lange unschuldig, bis zweifelsfrei das Gegenteil bewiesen ist.

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Was willst Du in Deinem Beispiel denn machen, wenn die Schule Sanktionen folgen läßt? Dann muß der Schüler das Gegenteil beweisen, weil die Schule am längeren Hebel sitzt.

Recht haben und Recht kriegen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!

Warum sollte rechtlich die Aussage eines Schülers weniger glaubwürdig als die eines Lehrers sein?