Was kann ich tun (Vater will keinen Unterhalt zahlen)?

6 Antworten

"Beim Anwalt waren wir auch schon, nur verweigert mein Vater es seine Vermögenswerte Preis zu geben."

Da sollte es aber normalerweise nicht zuende gehen.

Der Anwalt sollte eine Frist festlegen, wann der Vater das alles offen gelegt haben muss und danach gibt es Strafen usw.


wushelse  02.11.2019, 17:22

der anwalt kann keine strafen verhängen. welche sollten das sein?

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Kessie1  02.11.2019, 23:04

Strafen vom Anwalt gibt es nicht :-). Der Anwalt beschreitet dann den Klageweg und dann entscheidet das Gericht über die Sache...

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Das ist nun die Aufgabe des Anwalts, alles weitere zu erledigen. Übergibt er die Einkommensnachweise nicht, geht es ans Gericht, die fordern sie dann an. Schickt er sie immer noch nicht, wird es großzügig geschätzt. Dann wird der Unterhalt festgelegt. Zahlt er dann nicht, muss die Pfändung eingeleitet werden. Das ganze dauert aber eben seine Zeit.

Bei mir war das bei meinem minderjährigen Kindern 2 mal so. Die Väter haben nie was beantwortet, es dauerte allerdings fast ein Jahr bis zum vollstreckbaren Titel und leider war bei denen dann auch nichts (mehr) zu holen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mit Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile zu Unterhalt verpflichtet. Das gilt für deine Mutter genauso wie für deinen Vater.

Du hast deinem Vater deine Schulbescheinigung gegeben und ihn aufgefordert dir seine Einkommensbelege vorzulegen?! Dazu ist er nämlich gesetzlich verpflichtet nach §1605 BGB. So was sollte das Jugendamt wissen und ein Anwalt so wieso!

Das Jugendamt will nicht helfen, weil es nicht helfen kann. Denn ab 18 ist das Jugendamt nur noch beratend tätig und kann dich nicht mehr vor Gericht vertreten. Macht also ein Elternteil Zicken, dann sind sie sofort raus!

Also der Anwalt: Dieser fordert deinen Vater auf ihm seine Einkommensbelege zu senden, sowie den letzten Steuerbescheid. Die Unterlagen deiner Mutter legst du dem Anwalt vor! Wenn dein Vater meint nichts einreichen zu müssen, dann erhebt dein Anwalt eine Auskunftsklage. Das bedeutet, er geht für dich vor Gericht. Dein Vater muss spätestens dort seine Einkommensbelege vorlegen, die Kosten des Verfahrens trägt er.

Nun hat man endlich die Belege und kann rechnen, wer was zahlen muss. Dein Bedarf errechnet sich aus dem Einkommen beider Elternteile. Es wird mit dem bereinigten Netto gerechnet.

Beispiel: deine Mutter verdient im Durchschnitt 1500 Euro und dein Vater 2000 Euro netto.

Davon wird mind. die 5 % Pauschale abgezogen:

M: 1425

V: 1900

Also haben Beide zusammen 3325,- Euro. ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle besagt.

Dein Bedarf liegt bei 633 Euro. Darin ist das Kindergeld (welches zur Zeit wohl deine Mutter bekommt) enthalten. Also bleiben noch 633 - 204 = 429 Euro.

Rechnung:

M: 1425 - 1300 (Selbstbehalt) = 125 Euro

V: 1900 - 1300 = 600 Euro

Zusammen haben sie also 725 Euro um die 429 Euro aufzubringen.

M: 125 * 429/725 = 73,97

V: 600*429/725 = 355,03

Macht zusammen 429 Euro. ABER: Jeder muss nur so viel zahlen wie er mit eigenem Einkommen zahlen müsste. Bei 1900,- Euro wären das für deinen Vater also nur 323,- euro.

Somit stehen dir vom Vater 323 Euro zu, von der Mutter 73,97 plus Kindergeld... Was du davon Zuhause abgeben musst, ist eine Sache zwischen dir und deiner Mutter.

Du solltest also dem Anwalt sagen, er mögen Auskunftsklage einreichen. Dein Vater muss, wenn er tatsächlich leistungsfähig ist, tatsächlich den ganzen Unterhalt nachzahlen ab dem Moment, wo du ihn aufgefordert hast dir seine Unterlagen zu senden.

Er hat ihm Gegenzug Anspruch auf die Schulbescheinigung, aber auch auf Zeugnisse und die Einkommensbelege der Mutter! Denn er muss ja nachrechnen können, was der anwalt da so rum rechnet!

Im übrigen hast du Anspruch auf einen unbefristeten Titel! Aber DU alleine musst dich kümmern und nicht mehr deine Mutter. Denn dein Vater und deine Mutter müssen dir Unterhalt zahlen und somit muss auch deine Mutter Belege vorlegen.

Sollte dein Vater immer noch nicht zahlen, trotz Aufforderung, dann reicht der Anwalt eine Unterhaltsklage ein. Auch diese Kosten darf dein Vater übernehmen...

die frage ist was du gemacht hast zwischen 16 und heute wo du dein fachabi machst. normalerweise wäre das ja mit 17 oder 18 fertig. hast du eine ausbildung in der zwischenzeit gemacht? oder hast du kontinuierlich bis dato die schule besuchst und stehst kurz vor deinem abschluss im fachabi?

unterhalt müssen ab 18 beide eltern zahlen. hast du die letzten jahre gebummelt, wäre zu prüfen ob du überhaupt noch unterhaltsanspruch hast. bist du auf einer schule des zweiten bildungsweges oder abendschule, dann wirds wohl nix mit unterhalt. du solltest vorrangig schülerbafög beantragen und deine eltern bitten die einkommensunterlagen auszufüllen. das bafögamt prüft dann wie weit noch unterhalt zu leisten ist von deinen eltern und zwar von beiden.

wenn das geld nicht reicht, welches deine mutter verdient, dann muss sie alg2 aufstockend beantragen oder du musst nebenbei arbeiten gehen um deine kosten zu hause zu tragen.

Beauftrage einen Anwalt und klage alles ein beim Vater