Vater doch nicht leiblich, Unterhalt?

8 Antworten

Die Unterhaltspflicht nach Paragraphen 1601 ff BGB richtet sich grundsätzlich nach der rechtlichen Abstammung. Die Vaterschaft wird demnach begründet, wenn jemand in einer Ehe lebt und die Ehefrau und Kind gebärt, wenn jemand die Vaterschaft anerkennt oder wenn jemand zur Vaterschaft festgestellt wird (Paragraph 1592 BGB).

Solange also keine Vaterschaftsanfechtung eingeleitet wurde und dies muss innerhalb von 2 Jahren seit Bekanntwerden erfolgen (Paragraphen 1599 ff BGB), dann besteht eine Vaterschaft und somit eine Unterhaltspflicht.

Angenommen es bestünde keine Vaterschaft oder der Verpflichtete zahlt zu viel oder zu lange, dann würde grundsätzlich ein Herausgabeanspruch im Rahmen der ungerechtfertigte Berecherung nach Paragraph 812 Abs. 1 BGB möglich sein, weil etwas ohne Rechtsgrund (oder nachträglich wegfallenden Rechtsgrund) auf Kosten des anderen erlangt wurde. Aber bei Unterhalt wurde Grundsatz der Einwand der Entreicherung nach Paragraph 819 Abs. 3 BGB wirken, da man Unterhalt verbraucht hat und somit nicht zurückzahlen muss. Lediglich verschärfte Haftungsregeln könnten dann geltend gemacht werden.

Vater ist derjenige, der in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Er trägt dadurch alle entsprechende Rechte und Pflichten. Ob es der leibliche Vater ist spielt dabei keine Rolle. Er kann die Eintragung zwar anfechten, aber seine Pflichten erlöschen erst dann, wenn er aus der Geburtsurkunde getilgt worden ist. Möglicherweise könnte er die Mutter wegen Täuschung belangen.

Was bedeutet, es wurde nachgewiesen, dass er nicht dein leiblicher Vater ist?

Von wem "nachgewiesen"? Und warum zahlt er dann noch Unterhalt? Und er weiß es seit wann genau?

Die Anfechtung einer Vaterschaft ist gem. § 1600b Abs. 1 BGB innerhalb einer Frist von 2 Jahren möglich. Die Frist beginnt mit der Kenntnis über Umstände, die Zweifel an der Vaterschaft begründen – nicht mit der Geburt des Kindes. Es ist also möglich, eine Vaterschaft auch nach 10 Jahren oder länger) anzufechten.

https://www.deurag.de/blog/vaterschaftsanfechtung

Wenn er dies innerhalb der Frist tut, dann kann er nach erfolgreicher Klage die Zahlung einstellen und sich das Geld vom biologischen Vater zurück holen, sofern der bekannt ist.

Und dann schreibst du

Er möchte sie nicht akzeptieren, aus dem Grund da er das Geld von mir möchte

Wenn er seit 19 Jahren zahlt, dann hat er es wohl akzeptiert ;-). Oder steht er als Vater gar nicht fest? Ist / war er damals mit deiner Mutter verheiratet? Dann ist er eh der Vater laut Gesetz.

Und wieso fällt es jetzt erst auf, dass er womöglich nicht der Vater ist?

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Rückforderungen von für Kuckuckskinder gezahltem Unterhalt gegenüber der Mutter oder dem Kind selbst sind meist erfolglos.

Scheinväter haben die Möglichkeit, Unterhaltsregress gegenüber dem biologischen Vater zu fordern.

https://www.scheidung.org/kuckuckskinder-unterhalt/


Gruselige Situation für dein nicht leiblichen Vater.

Ob er weiter Unterhalt zahlen muss wird sich zeigen aber zurück fordern geht glaube nur wenn er deine Mutter anzeigt.

Wegen täuschung. Aber das geld ist wohl nicht so schmerzhaft wie der befund..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung durch Tiktok gesammelt.