Was kann ich gegen die Baustelle machen?
Seit Montag arbeiten ca. von 6-17 Uhr jeden Tag Bauarbeiter und -fahrzeuge auf dem Nachbarsgrund. Geplant sind einige Häuser. Der Baulärm ist unerträglich laut und mein ganzes Haus "vibriert" teilweise, wenn die Bauarbeiter irgendetwas machen. Zudem ist ein über 3 Meter hoher und sehr breiter Erdhaufen auf dem oftmals ein Bagger oder LKW hinauffährt entstanden. Diese Bauarbeiter haben dann direkten Blick in das Schlafzimmer und die Kinderzimmer im ersten Stock. Außerdem ist der Hügel sehr nah an unserem Grundstück. Kann ich irgendwas dagegen unternehmen?
3 Antworten
Sicherlich bist du oder der Vermieter informiert worden das auf dem Nachbarsgrundstück einige neue Häuser entstehen. Wenn Nein dann informiere dich bei der Stadt wegen dem Bauvorhaben. Solange die Arbeitszeiten eingehalten werden ist das OK. Auch gegen das in die Wohnung schauen hilft nur Rolladen schließen. Und solange der Hügel nicht auf eurem Grundstück ist, ist das legal.
Nein. Das wirst du hinnehmen müssen.
Was du machen kannst? Nichts- ausser abwarten, bis die fertig sind.
Die Praxis zeigt allerdings: Dass die Abriss-Birne tatsächlich anrückt, ist nur schwer durchzusetzen. Wenn der Bau nach Recht und Gesetz hochgezogen wird, darf der Bauherr auf seiner Baustelle natürlich auch Krach und Dreck machen. Sein Nachbar muss es ertragen: von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr, bei einer Ausnahmegenehmigung, die allerdings bei Privathäusern in aller Regel nicht erteilt wird, sogar an Sonn- und Feiertagen. Er muss sogar hinnehmen, dass Bauarbeiter sein Grundstück betreten oder der Ausleger eines Krans herüberragt. Festgeschrieben ist das im "Hammerschlagsrecht". Voraussetzung: Die Maßnahme ist für die Errichtung des Hauses unvermeidlich und dauert nicht länger als unbedingt nötig. Wächst sich die Belästigung durch die Bauarbeiten zur Tortur aus, kann der Nachbar vom Bauherrn einen finanziellen Ausgleich verlangen. Die Höhe? Verhandlungssache. Plausibel erscheint Richtern, dass einem Nachbarn, der seine Ferienwohnungen wegen des Baulärms nicht vermietet bekommt, der Schaden ausgeglichen wird (OLG Celle, 4 U 130/99).
Werden die Bauarbeiten unerträglich und muss der Nachbar befürchten, dass sein Eigentum Schaden nimmt, kann er beim Zivilgericht einen Baustopp erwirken oder den Bauherrn zu Sicherungsmaßnahmen verpflichten. Der muss natürlich auch zahlen, wenn etwa durch Absenkungen des Grundwassers Risse im Nachbarhaus entstehen.
Das Problem an Auseinandersetzungen vor Gericht ist allerdings immer wieder dasselbe: Sie ziehen sich oft über viele Monate hin und vergiften das Klima in der Nachbarschaft. Besser also, wenn der Bauherr Rücksicht nimmt und seine Nachbarn Toleranz walten lassen. Dieses Prinzip ist seit März 2002 sogar im Nachbarschaftsrecht der meisten Bundesländer verankert: Es verpflichtet die Streithähne zum Versuch der gütlichen Einigung. Kann der nicht schriftlich nachgewiesen werden, nehmen die Gerichte eine Klage gar nicht erst an.
..und das gilt für Austria....
In Gebieten, in denen fast nur Wohnhäuser stehen, müssen Bewohner damit leben, dass auf einer Baustelle von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gebaut wird. Eine Mittagsruhe gibt es nicht. Tagsüber darf laut AVV Baulärm von der Baustelle ein Dauerschallpegel von maximal 55 Dezibel ausgehen.08.06.2020
Danke; Dumme Frage noch, aber gilt das nur in Deutschland so? Weil ich lebe in Österreich.