was ist wenn man den abschluss Anforderungen in Stellenanzeige nicht erfüllt?

3 Antworten

Kommt darauf an! In einigen Berufen und Bereichen ist ein bestimmter Abschluss zwingend notwendig, um den Job überhaupt machen zu dürfen.

In manchen - zum Beispiel bei Erzieher*innen - haben Arbeitgeber da auch keine wirkliche Wahl, da zum Beispiel Fördermittel zur Finanzierung des Jobs zwingend an bestimmte Abschlüsse gekoppelt sind.

Und im öffentlichen Dienst beispielsweise hat man meist im Bewerbungsverfahren ohne den Abschluss keine Chance gegen andere Bewerber*innen, weil diese Verfahren so objektiv wie möglich gestaltet werden und das Nicht-Vorhandensein eines geforderten Abschlusses einen natürlich direkt objektiv weniger geeignet als diejenigen mit dem Abschluss macht.

In anderen Fällen kann man hingegen einen niedrigeren Abschluss dadurch "kompensieren", dass man bestimmte praktische Erfahrungen mitbringt. Ebenfalls sind nicht immer die genannten Abschlüsse unbedingt auch eine abschließende Liste (im kaufmännischen Bereich wäre diese Liste zum Beispiel ewig lang, wenn grundsätzlich jede kaufmännische Ausbildung denkbar wäre, plus Fachwirte, plus Studienabschlüsse aus dem wirtschaftlichen Bereich :)).

Du musst also die Stellenausschreibung dahingehend lesen und prüfen, um was für einen Fall es sich handelt und ob das, was du mitbringst, trotzdem passen könnte!

Bewerben kann man sich schon, mit ausreichender Berufserfahrung kann sowas auch mal ignoriert werden (Außer bei Ausbildungen, da gibt die jeweilige Kammer idR den Mindestabschluss vor).

Aber hohe Chancen sollte man sich nicht ausrechnen, weil die Personalabteilung manchmal auch einfach strikt aussortiert um die Bewerberzahl zu reduzieren


HappyMe1984  31.07.2024, 21:41

Gerade bei Berufsausbildungen gibt es nur in ganz wenigen Fällen tatsächlich eine rechtliche Vorgabe bezüglich des dafür notwendigen Schulabschlusses. Theoretisch sind etliche Ausbildungsberufe auch ganz ohne Schulabschluss möglich (wobei die Chancen, die Stelle zu bekommen, dann gegen Null gehen...). Und die zuständige Kammer hat damit so gar nix zu tun...

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Wenn du für den Job nicht geeignet bist findet sich dort vielleicht etwas Anderes für Dich.