Ich habe meine Zwischen- und Wiederholungsprüfung im mD beim Zoll leider nicht bestanden. Kann ich mich in der Zukunft noch einmal beim Zoll bewerben?
Hallo!
Vorab, bitte nur seriöse Antworten auf meine gestellte Frage!
Wie bereits im Fragetitel erwähnt, habe ich meine Ausbildung aufgrund meiner Prüfungsergebnisse nicht bestanden. Wie auch bereits andere User festgestellt haben, ist das nicht bestehen der Zwischenprüfung ein theoretisches Indiz dafür, dass man die Anforderungen und das Wissen nicht erfüllt, alles schön und gut und korrekt.
Meine Frage hier ist allerdings, ob man sich in naher Zukunft (den nächsten 5 bis 12 Jahren nach der angefangenen Ausbildung im mD) noch einmal für den gleichen Dienst beim Zoll bewerben kann, eventuell nur bei einem anderen Hauptzollamt?
Meine zweite Frage wäre, ob man dann diesbezüglich als ehemaliger Soldat Vorrang hätte, oder man evtl. trotzdem abgestempelt ist? Da in meinem Hauptzollamt auch einige ehemalige Soldaten eingestellt wurden, wäre das ja bspw. eine Möglichkeit.
Sollte jemand die gleichen Erfahrungen gemacht haben, oder mir jemand meine Fragen beantworten können, wäre ich diesem sehr verbunden.
Vielen Dank!
1 Antwort
Also auf den ersten Blick konnte ich jetzt in den entsprechenden Gesetzen etc nichts Gegenteiliges finden, wenn du dich bewirbst und tatsächlich erneut zur Ausbildung zugelassen wirst dann müsstest du diese erneut komplett machen.
Mein Bauchgefühl sagt mir hier jedoch das kaum jemand dies antun wird, denn du hast den Zoll bereits eine Stange Geld gekostet und nicht die erhofften Früchte eingefahren. Die Chance das dies diesesmal wieder der Fall ist, ist da und das wird jedem Personaler Sorgenfalten bereiten.
Zu 2:
Nein, maximal mit E-/Z-Schein