Was ist sicherer: Antrag per Einschreiben+Rückschein oder digital?

3 Antworten

Wenn der Antrag per E-Mail gestellt werden darf, stellt man den natürlich online. Der Versand läßt sich anhand des eigenen E-Mail-Kontos nachweisen.

Einschreiben mit Rückschein bestätigt tatsächlich nur den Erhalt der Briefhülle, nicht des Inhalts. Genau so wie ein FAX Sendebericht nichts bescheinigt. Vor Gericht gibt es die Anscheinsvermutung.

Genau,die streiten natürlich jeden Inhalt eines Briefes ab bzw ,,könnten,,.

Sonst noch andere Probleme^^