Was, ist funkablesung?

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Bei Funkablesungen werden Messgeräte über Funk abgelesen.

Dabei gibt es unterschiedliche Strukturen, die davon abhängen, um welche Messgeräte es sich handelt und in welchen Bereichen und Unternehmen die Messgeräte eingesetzt werden.

Wir unterscheiden grob.

  • Tarifzähler
  • Submeteringzähler

Bei Tarifzählern ist es so, dass diese alle dem Eichrecht unterliegen und physikalische Einheiten gemäß Mess- und Eichgesetz [MessEG] messen, wobei diese Einheiten mit einem Geldwertbetrag bewertet werden.

Tarifzähler werden von Versorgungsunternehmen eingesetzt für die Messung leitungsgebundener Medien wie

  • Elektroenergie
  • Gas
  • Wasser
  • Wärme
  • Kälte

Im Gegensatz zu Tarifzählern gibt es Submeteringzähler, diese dienen zur Verteilung von Kosten, die zuvor mit Tarifzählern ermittelt wurden.

Submeteringzähler unterliegen dann der Eichpflicht, wenn diese eines der oben genannten Medien direkt messen.

Bei Wasserzählern wird noch zwischen Warm- und Kaltwasserzählern unterschieden.

Dabei ist es so, dass Submeteringzähler keine physikalischen Größen mit einem spezifischen Geldwert verknüpfen sondern diese Zähler dienen als Grundlage dafür, zuvor messtechnisch ermittelte Kostenblöcke prozentual zu verteilen.

Im Submeteringbereich gibt es auch nicht eichfähige Messgeräte, sogenannte Heizkostenverteiler.

Fernauslesung:

Bei einer Fernauslesung sind in den einzelnen Fällen unterschiedliche Anforderungen an das Auslesesystem gestellt.

Versorgungsunternehmen, die Tarifzähler - also Messgeräte für Elektroenergie und Gas fernauslesen, haben dabei die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes einzuhalten, wonach nur solche Fernauslesestrukturen zulässig sind (Smart-Meter-Gateways) deren sicherheitstechnischen Anforderungen gemäß den Vorgaben des BSI entsprechen.

Über Smart Meter Gateways können auch andere Zähler und Komponenten ausgelesen werden, wenn diese die speziellen Protokollstrukturen unterstützen.

Um Messgeräte in Smart Meter Gateways einbinden zu können, müssen diese einem eineindeutigen Zählpunkt (identisch mit der Bezeichnung Messlokation) zugeordnet sein.

Ohne Zuordnung zu einem Zählpunkt ist keine an das Smart Meter Gateway angeschlossene Marktkommunikation möglich.

Dieser Umstand ist vielen (auch zum Teil dem Gesetzgeber selbst) nicht bis in letzter Konsequenz klar.

Es ist allerdings möglich, Messgeräte verschieden von Elektroenergie und Gas über abgesetzte Sturukturen auszulesen, ohne dass hier die Anforderungen des BSI wie beim Smart Meter Gateway 1 : 1 greifen.

Hier unterscheiden wir bei der Fernauslsung drei unterschiedliche Fernauslesestrukturen:

  • fixed Network
  • Drive by
  • Walk by

Beim Fixed Network hat man in der Fläche ein Netz von Datensammlern, die die Daten von den Zählern regelmäßig einsammeln und an nachgeordnete Strukturen weiterleiten.

Bei Drive by fährt ein Auto mit einem Funkempfänger durch die Gegend und sammelt so die Zählerstände aus der unmittelbaren Umgebung ein.

Bei Walk by ist das analog wie bei Drive by, nur dass der Mitarbeiten hier läuft.

Welche Strukturen zur Anwendung kommen, hängt von den konkreten Gegebenheiten ab.

Der Trend geht jedoch zu fixed Network-Strukturen, die jedoch hinsichtlich der genutzten Strukturen außerhalb der Anwendung von Smart Meter Gateways unterschiedlich ausgeprägt sein können.

Der Gesetztgeber hat sowohl auf dem Gebiet der Tarifzähler als auch im Bereich des Submeterings die Messgerätebetreiber verpflichtet, eine Fernauslesbarkeit aller Messgeräte in einer gewissen Übergangsfrist herzustellen, um regelmäßige Zählerstandinformationen kommunizieren zu können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Energieverbrauch wird nicht direkt am Zähler, sondern über Funkverbindung auf Distanz abgelesen.

Für die Ablesung des "Heizkostenröhrchens" muss keiner mehr in die Wohnung kommen, das kann der von außen/vom Treppenhaus aus erledigen.