Was ist eure Meinung zu der Aussage "wer nicht wählen geht hat auch nicht das Recht sich zu beschweren"?

6 Antworten

Zwar würde ich sie ggf. etwas anders formulieren, da grundsätzlich "das Recht, sich zu beschweren" jeder hat - ob er wählen geht oder nicht.

Dem Kern dieser Aussage stimme ich aber voll und ganz zu. Wer sie nicht vorher mit beeinflusst, obwohl er es könnte, braucht im Nachhinein wirklich nicht motzen, wenn er vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Daher...

#WählenGehen

Liebe Grüße.

Das Recht auf Meinungsfreiheit ist nicht ans Wählen gebunden, insofern ist der Spruch nicht verfassungskonform.

Das Recht sich zu beschweren hat man natürlich trotzdem, die Aussage zielt ja aber eher auf die Doppelmoral und Ausredenfaulheit wählen zu gehen ab.

Ein bisschen was ist also schon dran, aber halt nicht rechtlich.

Natürlich nur im übertragenen Sinn, aber ja so denke ich auch.
Wenn jemand nicht wählen geht und sich dann über das Ergebnis beschwert, dann diskutiere ich nicht mit diesen Leuten. Sie haben auch nichts getan, um das Wahlergebnis in die gewünschte Richtung zu beeinflussen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist absolut meine Meinung.