Was ist erlaubte Geschwindigkeit für E-Bike?
10 Antworten
suchst du Pedelecs oder meinst du wirklich eBikes, also elektrische Motorräder. Der Sprachgebrauch umfasst beides ist aber nicht richtig. Ich denke du gehst von Pedelecs aus.
Hier eine Zusammenfassung:
Die EU-Verordnung 168/2013 bestimmt die technische Einstufung und damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Pedelecs und S-Pedelecs. In Deutschland übernehmen FeV, FZV und StVO diese Regelungen und setzen sie im Straßenverkehrsrecht um.
Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor gilt als Pedelec (und damit als Fahrrad), wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- Motorleistung max. 250 Watt (kontinuierlich)
- Tretunterstützung nur bis 25 km/h
- Motor schaltet sich ab, wenn nicht getreten wird (keine eigenständige Beschleunigung)
- keine Helmpflicht
Ein S-Pedelec unterscheidet sich durch:
- Motorleistung über 250 Watt (bis 4000 Watt möglich)
- Tretunterstützung bis 45 km/h
- Teilweise Anfahrhilfe bis 6 km/h ohne Treten
- Mindestens Führerschein Klasse AM erforderlich
- Versicherungspflicht (Mopedkennzeichen)
- Helmpflicht
- Keine Nutzung von Radwegen (außer explizit freigegebenen)
Vorsicht beim Begriff "E-Bike", darunter fallen im Allgemeinverständnis sowohl Pedelecs als auch S-Pedelecs.
Wie schnell dürfen die jeweils fahren ?
5 Sekunden Suche, erster Treffer
Geschwindigkeit von E-Bikes: Infos & Tipps | Upway | Upway
In Deutschland ist die Höchstgeschwindigkeit von E-Bikes durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt.
Demnach dürfen E-Bikes, die als Pedelecs (Pedal Electric Cycle) klassifiziert sind, eine maximale Motorunterstützung bis zu 25 Kilometer pro Stunde (km/h) bieten.
Pedelecs gelten als Fahrräder und sind daher ohne Versicherungskennzeichen und Führerschein fahrbar. Die Motorleistung ist jedoch auf maximal 250 Watt begrenzt. Bei Elektrofahrrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h wird die elektrische Unterstützung ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h automatisch abgeschaltet. Das bedeutet, dass du mit reiner Muskelkraft fahren kannst, aber der Motor keine zusätzliche Unterstützung mehr bietet.
Dann gibt es noch die sogenannten S-Pedelecs (Speed-Pedelecs), die als Kleinkrafträder eingestuft werden und höhere Geschwindigkeiten erreichen. Diese E-Bikes haben eine Motorunterstützung von bis zu 45 km/h und gelten daher als schnelle Elektrofahrräder (Mofas oder Mopeds). Für den Betrieb eines
S-Pedelecs brauchst du ein Versicherungskennzeichen sowie eine Mofa-Prüfbescheinigung. Bei S-Pedelecs bleibt die Motorunterstützung bis zur Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aktiv. Diese E-Bikes erfordern eine höhere Aufmerksamkeit und Vorsicht, da sie sich deutlich schneller bewegen als herkömmliche Fahrräder.
In Deutschland ist die Höchstgeschwindigkeit von E-Bikes durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt.
Nein, ist sie nicht.
Das was auf den Straßen-Schildern steht. Wobei man da als Fahrradfahrer eine höhere Toleranz als Autofahrer bekommt. Aber z.B. in einer Zone mit Schrittgeschwindigkeit, sollte man da also dennoch nicht mit 30 durch heizen.
Ansonsten gibt es noch die Unterstützungsgrenzen die bei normalen Pedelecs (umgangssprachlich auch Ebikes genannt) bei 25 km/h und bei S-Pedelecs (mit Kennzeichen) bei 45 km/h liegt.
Kommt drauf an. E Bike ist kein Fest definierter Begriff.
das das rechtlich als Fahrrad gelten, also ohne Führerschein, Steuern, Helm etc. Gefahren werden dürfen das der Motor bis maximal 25km/h unterstützen und, abgesehen von einer Anfahrt/schiebe Hilfe, nur dann arbeiten wenn man selbst auch tritt. Die werden idr als Pedelect bezeichnet
darüber hinaus gibt es auch viele andere Varianten. Insbesondere die als S-Pedelecs bezeichneten Räder die bis 45km/h fahren/unterstützen. Das sind rechtlich kleinkrafträder. Genau wie zb die 50CCM Motorroller. Da besteht zb Helm und Versicherungspflicht und die dürften nicht auf Radwegen fahren
Pedelec bis 25 km/h Pedalunterstützung.
S-Pedelec bis 45 km/h. Mit Kennzeichen, Fahrerlaubnis, Helmpflicht (insgesamt wie ein Roller).