Onlineshop, Firmennamen im Impressum?
Guten Abend,
ich habe vor einem ca. Monat in Berlin online ein Gewerbe zum 06.08.2020 angemeldet (Einzelunternehmen). Ich möchte einen Onlineshop eröffnen. Als Firmenname bzw. Geschäftsbezeichnung habe ich nichts angegeben, da ich damals keinen Namen hatte.
Mittlerweile ist mir ein Name für meinen Shop eingefallen, dessen Domain verfügbar war und keinen Eintrag auf der Seite des Patent und Markenamtes hatte.
Muss ich jetzt das Gewerbe ummelden um die Geschäftsbezeichnung einzutragen? Darf der Name meines Shops erst direkt unter meinen Namen im Impressum steht, wenn ich das gemacht habe?
Und noch eine zweite Frage; muss ich im Impressum noch eine Telefonnummer angeben? Ich habe eine E-Mail Adresse angegeben, und habe ein Kontaktformular was im Prinzip eigentlich das gleiche ist.
Vielen Dank im Voraus
MfG
3 Antworten
Wenn du das Gewerbe als EInzelunternehmen angemeldet hast, dann heißt die Firma so wie DU. Es gibt keinen Unterschied zwischen dir und dem Gewerbe. Deshalb hat ein Fantasiename für das Gewerbeamt auch keine Bedeutung.
Und schau doch bitte selbst mal in § 5 TMG ! Da siehst du, dass eine Mail-Adresse nicht reicht. Du musst deinen Namen, die Adresse des Betriebs, eine Mailadresse und eine Telefonnummer angeben. Evtl. mehr.
Vergiss auch nicht, deine Kunden über ihre Datenschutzrechte (Art. 13 ff. DSGVO) aufzuklären.
Wie du deinen Shop nennst ist egal. Im Impressum muss dein Name stehen, deine Anschrift, Telefon, Steuernummer usw.
Schau mal bitte hier: https://www.e-recht24.de/
Bei der Gewerbeanmeldung musst du deinen Vornamen, deinen Nachnamen und was du geschäftlich machst, angeben.
Wie du die Firma dann noch zusätzlich nennst, wird egal sein.
Okay Danke ich werde dann auch eine Telefonnummer angeben, der Rest ist klar. Ich wundere mich nur, ob ich unter meinen Namen auch den Namen des Shops nochmal hinschreiben darf. Ich habe bei mehreren (aber nicht bei allen) Onlineshops gesehen deren Impressum so aussah.
Name des Inhabers
Name des Shops!!!
Adresse des Betriebs