Muss man einen - Name des Geschäfts - bei der Gewerbeanmeldung eintragen?
Hallo, ich habe demnächst vor ein Gewerbe zu eröffnen.
Ich werde die einzige Person in diesem Gewerbe sein. Nun habe ich mir den Antrag der Gewerbeanmeldung in Stuttgart einmal durchgelesen.
https://www.stuttgart.de/medien/ibs/gewerbeanmeldung.pdf
Soweit ich das richtig verstanden habe, muss ich die Punkte 1 und 2 nicht ausfüllen, da ich keine GbR, GmbH ... besitze. Nun stellt sich mir die Frage, ob man bei Punkt 3 "Name des Geschäfts, wenn er vom eingetragenen Namen in Feld 1 abweicht (Geschäftsbezeichnung: z. B. Gaststätte zum grünen Baum, Friseur Haargenau)" etwas ausfüllen muss oder nicht. Kann man hier z.B. seinen "ausgedachten" Namen des Gewerbes hineinschreiben? Wie CreativeIT oder sonstiges?
3 Antworten
Der Kleingewerbetreibende, der nicht im HR eingetragen ist und keine Firma hat, sollte im geschäftsverkehr seinen namen nennen; zuusätzlich hat er das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung; z.b. Peter Müller Computerservice: Unter punkt 3 käme dann die geschäftsbezeichnung "Computerservice" rein.
Nein das bleibt frei.
Nein! Eben weil Du "nur" ein Gewerbe anmeldest.
Dein "Firmenname" wird dann sein: "Dienstleistung XY Max Mustermann".
Super, vielen Dank für die Antwort! Also lasse ich das Feld auch einfach leer.