Was ist die Vertrauensfrage?

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Mit der Vertrauensfrage kann sich der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin vergewissern, ob ihre Politik vom Bundestag unterstützt wird (Artikel 68 des Grundgesetzes), sie also noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten hat. Die Vertrauensfrage kann auch mit einer Sachfrage, insbesondere der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verbunden werden.
Findet der Antrag keine mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung des Parlaments erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler oder eine neue Bundeskanzlerin wählt. Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen 48 Stunden liegen. Bislang wurde die Vertrauensfrage fünf Mal gestellt, zuletzt 2005 von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).

Quelle: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/V/vertrauensfrage-245558