Was heißt das genau darf man nur an dem Tag da nicht parken?

9 Antworten

Rechtlich muss der Zettel nicht berücksichtig werden da er ungültig ist. Der aufsteller des schildes bittet damit eher darum an diesm tag und zu diesen zeiten dort nicht zu parken. Möglicherweise weil dort bauarbeiten stattfinden oder eiN umzug geplant ist und man den platz für die Möbelpacker braucht. Irgend sowas vermutlich.

an dem Tag in dieser Zeitspanne nicht parken

Wiese "Parken"? Das ist ein Halteverbotsschild (an sich gültig für den Bereich rechts davon... -> siehe Pfeil)

Durch den angebrachten Zettel als nichtzulässiges Zusatzzeichen wird die ganze dortige Beschilderung nichtig, musst Du daher gar nicht beachten.


RedPanther  10.08.2022, 15:53
Durch den angebrachten Zettel als nichtzulässiges Zusatzzeichen wird die ganze dortige Beschilderung nichtig

Das heißt, ich kann jedes Schild guten Gewissens missachten, sobald irgendein Depp da irgendeinen Zettel dran gehängt hat?

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olfinger  10.08.2022, 10:36

So kann man den neuen Nachbarn auch direkt mitteilen wer man ist und wie beliebt man sich machen möchte.

Zudem ist ein solches Haltverbot bei der zuständigen Behörde angemeldet und genehmigt worden, sofern sich da also jemand einbildet die Beschilderung wäre nichtig oder möchte es nicht akzeptieren, so kann man Widerspruch dagegen einlegen.

Wer da aber dennoch parkt und diese Allgemeinverfügung (was Verkehrszeichnen nunmal sind) nicht für voll nimmt, der wird dann ganz einfach mit einem Bußgeld belegt. Gegen den Bußgeldbescheid kann man dann natürlich Einspruch einlegen und es bei Bedarf bis vor Gericht ziehen. Wenn das geparkte Fahrzeug dann zusätzlich abgeschleppt wird kommen diese Kosten auch noch oben drauf über welche ebenfalls gestritten wird.

Man kann den neuen Nachbarn aber auch einfach diesen einen Tag des Umzugs gönnen, sein eigenes Ego zurückfahren und es nicht drauf anlegen.

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Antitroll1234  10.08.2022, 10:38
@olfinger
Man kann den neuen Nachbarn aber auch einfach diesen einen Tag des Umzugs gönnen, sein eigenes Ego zurückfahren und es nicht drauf anlegen.

Würde ich und die Mehrheit wohl auch so machen, ändert aber rein gar nichts an der Nichtigkeit der gesamten Beschilderung durch das selbstgemachte ZZ.

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olfinger  10.08.2022, 10:46
@Antitroll1234

Nichtig wird es trotzdem nicht, das befristete Haltverbot besteht dennoch. Bei Fragen und Zweifel kann man sich da jederzeit an die zuständige Behörde wenden.

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Antitroll1234  10.08.2022, 10:49
@olfinger
Nichtig wird es trotzdem nicht, das befristete Haltverbot besteht dennoch. 

Nein.

Und nicht nochmal, Gerichte und gängige Rechtsprechung sehen dies anders, weiter oben schon mit Aktenzeichen beschrieben zum selbst nachlesen.

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DerBayer80  10.08.2022, 10:02

Das ist so nicht korrekt. Ein vorübergehendes Parkverbot kann durchaus so gekennzeichnet werden. Du kannst als Privatperson für solche Anlässe jederzeit ein Parkverbot beantragen und dann so kenntlich machen. Das Schild verliert so nicht seine Gültigkeit

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Antitroll1234  10.08.2022, 10:06
@DerBayer80
Das ist so nicht korrekt. Ein vorübergehendes Parkverbot kann durchaus so gekennzeichnet werden.

Kann es, durch ein gültiges ZZ.

Hier in dem Fall ist kein gültiges ZZ angebracht, dadurch verliert die ganze Beschilderung die Gültigkeit.

Siehe VG Bremen (AZ.: 5K181/11). Es stellt klar, dass derartige Zettel unzulässig sind, da auf Grund der Missachtung sämtlicher Gestaltungsvorschriften der amtliche Charakter fehlt. Zudem führt das Gericht aus, dass die Nichtigkeit des Zusatzzeichens die gesamte Beschilderung nichtig werden lässt.
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DerBayer80  10.08.2022, 10:11
@Antitroll1234

Eben nicht. Ein temporäres Verbot kann auch so wie auf den Bild verhängt werden. Dies ist durchaus gängig und üblich.

Ich hab mich Mal ein bißchen reingelesen, in Kürze: es ist grundsätzlich sogar nur das Halteverbotsschild notwendig. Der Zusatz wegen Umzug wäre sogar unnötig. Der Zeitraum kann problemlos auf einem x beliebigen Schild stehen

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Antitroll1234  10.08.2022, 10:15
@DerBayer80

Okay, Du siehst es anders als Gerichte und gängige Rechtsprechung 🤷‍♂️

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Antitroll1234  10.08.2022, 10:24
@DerBayer80

Gerichte sind da anderer Auffasung als Du und der Behörde die dir das so erzählte.

Die Rechtsprechung dazu ist eindeutig und lässt keinen Spielraum.

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hoyohoo  10.08.2022, 10:01

Da bekommt man dann aber schnell mal ein Knäulchen... War das bei mir also nicht rechtens und ich hätte das nicht zahlen müssen? Es sah genau so aus wie hier

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Antitroll1234  10.08.2022, 10:04
@hoyohoo
War das bei mir also nicht rechtens und ich hätte das nicht zahlen müssen?

Richtig, es sei denn im Vorfeld dirch „richtige“ Beschilderung besteht ein gültiges Verbot.

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hoyohoo  10.08.2022, 10:08
@Antitroll1234

Nein, das ist ein normaler Seitenstreifen, wo man normalerweise immer mit Parkschein für 1 Stunde am Stück parken darf. An dem Tag stand dort so ein Schild mit Zettel drunter und so und ich stand knapp 10 Minuten, war bei der Apotheke und war viel los, beim rauskommen war dann ein Strafzettel. Na ja, ist längst bezahlt, aber gut zu wissen für das nächste mal denke ich

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Amtsschreck  10.08.2022, 10:01

Dadurch kann zwar das Zusatzzeichen als nichtig betrachtet werden. Aber nicht das Parkverbot an sich ;-)

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Antitroll1234  10.08.2022, 10:03
@Amtsschreck
Aber nicht das Parkverbot an 

Wenn vorher noch ein „gültiges“ Parkverbot besteht, gilt dies.

Hier auf dem Bild ist die gesamte Beschilderung nichtig.

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Antitroll1234  10.08.2022, 10:09
@Amtsschreck

Schreibe ich doch 😉

Wenn vorher noch ein „gültiges“ Parkverbot besteht, gilt dies

…gilt natürlich auch für Haltverbot

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Amtsschreck  10.08.2022, 10:13
@Antitroll1234

Das klang so, als wenn Du eine Beschilderung meinst, die nicht zu diesem Schild gehört, weil Du "gesamte Beschilderung" schriebst. Aber Parkverbotszeichen gibt es übrigens nicht ;-)

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Antitroll1234  10.08.2022, 11:38
@Amtsschreck
Aber Parkverbotszeichen gibt es übrigens nicht

Ja, habe dies aber nur wegen dir so weitergeführt, da Du mit „Parkverbot“ angefangen hast ;-)

Es gibt auch kein HaltEverbot, dass nennt sich Haltverbot ohne e ;-)

Aber Du weißt gewiss was ich meine und ich weiß was Du meinst, da Parkverbot sich halt besser schreiben lässt als „eingeschränktes Haltverbot“ und Du dies ja selbst so in deinem Kommentar eingebracht hast.

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Amtsschreck  10.08.2022, 11:41
@Antitroll1234
da Du mit „Parkverbot“ angefangen hast

Hatte schon gehofft, dass Du den Fehler nicht findest :D
War noch nicht ganz wach.

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Genau an dem Datum und Uhrzeiten, die da drauf stehen. Da wird dann ein Möbeltransporter für den Umzug parken müssen.