Darf man da parken?

15 Antworten

Ja, gem. §12, 3 StVO ist das aus mehreren Gründen verboten:

(3) Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.

Über einen Verstoß gegen die Ziffern 1 bis 3 könnte man ja noch diskutieren, aber der Verstoß gegen Ziffer 5 ist völlig eindeutig.

Das kostet an Bußgeld:

https://www.bussgeldkatalog.org/abgesenkter-bordstein/

Ich sehe keinen Grund, warum man da nicht parken dürfte.

Der von Einigen angeführte Grund, dass die rechts parkenden Autos sonst nicht weg können, finde ich mehr als übertrieben. Wenn ich aus meiner Garage rückwärts raus will, habe ich durch parkende Autos gegenüber und auf meiner Straßenseite weniger Platz, da meine Straße schmaler ist. Und ich komme immer raus und rein.

Nein, an einem abgesenkten Bordstein ist das Parken verboten.

Er "muss" dir einen Grund nennen. Ansonsten war euer Gespräch eher unausgeglichen und du brauchst dich nur umzudrehen und zu gehen....