Kündigung?

AlexausBue  14.01.2022, 11:54

Wie sind denn die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen in der Probezeit?

Lean156 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 11:55

Müsste ich mal nachschauen

2 Antworten

Ist es möglich schnell ohne Frist auch keine 2 Wochen zu kündigen?

Ohne wichtigen Grund ist eine außerordentliche fristlose Kündigung nicht möglich.

Du bist an die zwei Wochen bei einer ordentlichen Kündigung gebunden.


Lean156 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 11:54

Okay und wie kann ich von heute auf morgen kündigen ohne die Frist einhalten zu müssen?

Antitroll1234  14.01.2022, 11:56
@Lean156

Gar nicht, nur mit wichtigen Grund.

Was Du machen kannst mit dem AG einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, dazu muss der AG aber zustimmen.

Klar in der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen


Lean156 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 11:53

Heißt auch keine 2 Wochen? Ich habe meiner Chefin per WhatsApp mitgeteilt dass ich kündige und werde es morgen schriftlich machen. Sie meinte ich habe eine Frist von zwei Wochen

Antitroll1234  14.01.2022, 12:01
@Lean156
Heißt auch keine 2 Wochen? 

Wenn nichts anderes vereinbart gilt eine Frist von zwei Wochen in der Probezeit.

Antitroll1234  14.01.2022, 12:08
@RicardoMango

…wenn man krank ist, ist man krank.

Nur gibt es auch kein Geld vom AG in den ersten 4 Wochen und wo anders da dann arbeiten ist auch nicht 🤷‍♂️

RicardoMango  14.01.2022, 12:09
@Antitroll1234

Macht doch nix. Wenn du eh kündigen willst, stell dir vor die Kündigung klappt. Dann kriegst du ja auch kein Geld mehr

Lean156 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 12:16
@Antitroll1234

Wie meinen Sie das?
Also ich hab in den 2 Wochen insgesamt 6 mal gearbeitet das Geld würde ich ja nächsten Monat bekommen. Krankschreiben würde gehen ja aber finde das echt asozial 😞

Antitroll1234  14.01.2022, 12:19
@RicardoMango
stell dir vor die Kündigung klappt. Dann kriegst du ja auch kein Geld mehr

Dann darfst aber bei einem anderen AG arbeiten und Geld verdienen 🙄

Antitroll1234  14.01.2022, 12:21
@Lean156
Wie meinen Sie das? 

Entgeltfortzahlung durch den AG bei einer Erkrankung gibt es keine in den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung.