Kündigung?

AlexausBue  14.01.2022, 11:54

Wie sind denn die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen in der Probezeit?

Lean156 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 11:55

Müsste ich mal nachschauen

2 Antworten

Ist es möglich schnell ohne Frist auch keine 2 Wochen zu kündigen?

Ohne wichtigen Grund ist eine außerordentliche fristlose Kündigung nicht möglich.

Du bist an die zwei Wochen bei einer ordentlichen Kündigung gebunden.


Lean156 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 11:54

Okay und wie kann ich von heute auf morgen kündigen ohne die Frist einhalten zu müssen?

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Antitroll1234  14.01.2022, 11:56
@Lean156

Gar nicht, nur mit wichtigen Grund.

Was Du machen kannst mit dem AG einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, dazu muss der AG aber zustimmen.

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Klar in der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen


Lean156 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 11:53

Heißt auch keine 2 Wochen? Ich habe meiner Chefin per WhatsApp mitgeteilt dass ich kündige und werde es morgen schriftlich machen. Sie meinte ich habe eine Frist von zwei Wochen

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Antitroll1234  14.01.2022, 12:01
@Lean156
Heißt auch keine 2 Wochen? 

Wenn nichts anderes vereinbart gilt eine Frist von zwei Wochen in der Probezeit.

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Antitroll1234  14.01.2022, 12:08
@RicardoMango

…wenn man krank ist, ist man krank.

Nur gibt es auch kein Geld vom AG in den ersten 4 Wochen und wo anders da dann arbeiten ist auch nicht 🤷‍♂️

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RicardoMango  14.01.2022, 12:09
@Antitroll1234

Macht doch nix. Wenn du eh kündigen willst, stell dir vor die Kündigung klappt. Dann kriegst du ja auch kein Geld mehr

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Lean156 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 12:16
@Antitroll1234

Wie meinen Sie das?
Also ich hab in den 2 Wochen insgesamt 6 mal gearbeitet das Geld würde ich ja nächsten Monat bekommen. Krankschreiben würde gehen ja aber finde das echt asozial 😞

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Antitroll1234  14.01.2022, 12:19
@RicardoMango
stell dir vor die Kündigung klappt. Dann kriegst du ja auch kein Geld mehr

Dann darfst aber bei einem anderen AG arbeiten und Geld verdienen 🙄

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Antitroll1234  14.01.2022, 12:21
@Lean156
Wie meinen Sie das? 

Entgeltfortzahlung durch den AG bei einer Erkrankung gibt es keine in den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung.

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