was hat es mit Simson S51 Modellen aus Ungarn auf sich?
Hallo,
ich bin zurzeit auf der suche nach seiner Simson S51. Mir ist dabei aufgefallen, dass es sehr Modelle gibt, welche in Ungarn hergerichtet wurden und jetzt hier verkauft werden. Nur dazu 2 Fragen:
1) Ist den Simsons aus Ungarn zu trauen, oder wird da in der Regel irgend was zusammen gepfuscht? Optisch schauen die sogar sehr gut aus auf den ersten Blick. 2) Wie ist es mit der Zulassung. Die simsons sind alle ohne Papiere und ich würde Sie dann aber schon gerne mit neuen Papieren und einer 60 KM/h Zulassung (das ist ja der Vorteil der Simson) ausstatten. Ist das möglich?
Danke schon einmal.
4 Antworten
In Ungarn fahren tatsächlich noch sehr viele S51 herum und sind deshalb auch sehr günstig da zu bekommen. Ob sie gut restauriert sind oder nicht kann man denke ich pauschal nicht sagen. Genau wie in Deutschland gibt es bessere und schlechtere Restaurationen. Ich selbst habe mir ein MZ Gespann aus Ungarn geholt (unrestauriert) und bin sehr zufrieden damit. Man sollte nur die ungarischen Papiere verschwinden lassen und sie als deutschen Scheunenfund anmelden, das erspart einem viel.
Finger weg, kann ich nur sagen und lest euch das mal durch :
http://www.simson-moped-forum.de/topic.php?t=29531&page=1&fup=359825#real359825
Wichtig ist, dass die Mopeds vor 1993 gebaut wurden, denn bis dahin galt eine Ausnahmegenehmigung, so dass sie mit dem "kleinen Führerschein" gefahren werden dürfen.
Allerdings muß ich zugeben, dass ich von "Ungarn S51" noch nie was gehört habe.
Wichtig ist, dass die Mopeds vor 1993 gebaut wurden, denn bis dahin galt eine Ausnahmegenehmigung
Bei Fahrzeugen, die erstmals in der DDR in den Verkehr kamen. Für Exportfahrzeuge, die direkt nach Ungarn gingen, gilt diese Ausnahmeregelung nicht, das KBA stellt auch keine neue Betriebserlaubnis dafür aus.
spar dir das Geld, Fahren darfst das nicht mit dem AM. https://de.wikipedia.org/wiki/Simson_S51
Nach DDR-Recht waren Kleinkrafträder auf 60 km/h begrenzt, entsprechend der Übergangsregelung gilt dieses Recht weiterhin für Fahrzeuge, die bis zum 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind.