Simson s51 ABE?
Moin, ich habe mir eine Simson S51 N zugelegt, habe Papiere bei der Dekra beantragt und wollte so eine Allgemeine Betriebserlaubnis erlangen. Mein Antrag wurde abgelehnt, da mein Fahrzeug damals ein Export nach Ungarn war und später erst nach Deutschland zurück gekommen ist. Wie bekomme ich jetzt eine AEB sodass ich legal mit meinem B Führerschein auf den Straßen fahren kann? LG
3 Antworten
du musst blinker und Tacho nachrüsten und dann eine a21 Abnahme bei der Dekra machen. Vorher noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle holen. Die besagt das die simson nicht als geklaut gemeldet ist. In den meisten fällen bekommst du so auch neue papiere mit 60km/h Zulassung. Die papiere musst du dann nochmal bei der Zulassungsstelle abstempeln lassen. Das wäre der offizielle weg.
Nein brauch er nicht. Eine simson hat offiziell eingetragene 60km/h und darf mit AM Führerschein gefahren werden. Der einzige grund wieso eine ausländische simson keine 60 km/h papiere vom kba bekommt ist die tatsache das es in ungarn und co keine tüv kontrollen gibt und die meisten mopeds einfach nicht verkehrstauglich sind nach deitschen vorgaben. Lässt du aber eine vollabnahme machen dann kann der tüv dir eine 60 km/h Zulassung ausstellen. Dazu muss aber natürlich das moped auch dementsprechend hergerichtet sein.
Nein brauch er nicht.
Deine Vermutungen ändern nichts an den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung, insbesondere, da sie grob falsch und für den genannten Sachverhalt obendrein noch belanglos sind. Es geht um die fahrerlaubnisrechtliche Einstufung, nicht um die Erteilung einer Betriebserlaubnis.
Eine simson hat offiziell eingetragene 60km/h und darf mit AM Führerschein gefahren werden.
Sofern sie den Vorgaben von §76 Nr 8 FeV entspricht.
Der einzige grund wieso eine ausländische simson keine 60 km/h papiere vom kba bekommt ist die tatsache das es in ungarn und co keine tüv kontrollen gibt
Die Zweitschrift des KBA bescheinigt, dass das ehemalige Kraftfahrzeugteschnische Amt der DDR eine Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug erteilt hat und es den in der BE genannten Daten entspricht.
Wenn es in Ungarn einen TÜV für Kleinkrafträder gäbe, sollte deiner Logik nach das KBA eine Falschbeurkundung durchführen, indem es wider besseres Wissen fälschlicherweise bescheinigt, dass die 50km/h-Ungarn-Variante technisch identisch mit der 60km/h-Ost-Variante wäre und dass obendrein dem Exportfahrzeug, dass nie eine DDR-Betriebserlaubnis hatte, angeblich eine DDR-Betriebserlaubnis vom KTA erteilt worden wäre.
Ein solches Maß an Ignoranz und Unbedarftheit sieht man selbst hier selten.
Der Fragesteller kann selbst entscheiden, ob er deinen an den Haaren herbeigezogenen Mutmaßungen glaubt, die ihn freiweg in eine Straftat laufen lassen würden, oder ob er sich auf die gesetzlichen Vorschriften verlässt.
Ich bitte um Verständnis, dass ich dich zu meiner Entlastung auf meine Ignorierliste setzen muss. Es wäre jedem geholfen, wenn du zukünftig nicht einfach aus dem Bauch heraus deine Vermutungen als angebliche Tatsachen präsentierst.
Was du von dir gibst ist weder hilfreich noch sinnvoll, da nicht aufschlussreich.
Da die Schwalbe bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 Kmh eingetragen hat, aber unter 50 Kubik Hubraum und somit als Kleinkraftrad unterwegs ist, darf diese mit Klasee AM ab 15 Jahren gefahren werden.
Er würde auch ohne weiteres die alten Papiere mit 60 Kmh Zulassung bekommen, wenn es kein Reimport wäre.
Bei Reimporten entfällt diese Regel.und er bekommt neue Papiere, vielleicht muss er dann sogar drosseln und erhält nur 45 Kmh Papiere nach einzelabnahme, das könnte sein.
Wenn es kein Reimport wäre, bekäme er eine Zweitschrift der alten Papiere und dürfte offiziell mit 60 Kmh fahren.
Informiere dich mal besser, bevor du irgendwelche Aussagen als falschaussagen hinstellst mit deinem eigenen Halbwissen, was ja auch nicht richtig ist.
Wenn deine Aussage richtig wäre, hätten alle 50 Kmh Roller wie alte Vespas und Co. nämlich nachträglich von 50 suf 45 Kmh gedrosselt werden müssen.
Das ist Baujahrsbhängig, welche Höchstgeschwindigkeit das Kleinkraftrad hat und diese Gesetzesänderungen betrifft nur Fahrzeuge die danach zugelassen wurden.
Führerschein B oder AM:
Nach §76 Punkt 8 FeV darfst Du damit auch Kleinkrafträder der DDR fahren wenn diese erstmalig bis zum 28. Feb. 1992 zugelassen wurden.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
Bei Autos bis 1970, die ohne Anschnallgurte gebaut und verkauft wurden, entfällt auch die Anschnallpflicht, da keine Gurte nachgerüstet werden müssen.
Also informiere dich doch bitte besser, bevor du dein falsches Halbwissen verbreitest.
Möchtegern Besserwisser sind nicht sonderlich gefragt.
Er wird wohl eher keine 60 Kmh Papiere dafür bekommen, denn diese Sonderregelung für DDR Fahrzeuge bis 1992 die die 45 Kmh Regelung ausser Kraft setzt, gilt nicht für Reimporte wie es bei ihm der Fall ist.
Wenn die Schwalbe direkt exportiert wurde und nicht in der DDR gelaufen ist, gelten für ihn die BRD Regelung bis 2001 mit 50 Kmh.
Dann müsste er drosseln auf 50 oder mit Pech bekommt er zwar 60 Kmh Papiere aber der Prüfer trägt Leichtkradrad ein und er darf es mit seinem AM nicht mehr fahren.
Ja das ist so. Sofern der Prüfer darauf achtet. In Thüringen und Sachsen kannst du davon ausgehen das du da keine Chance hast. Bei mir hier unten ganz im Süden von Baden-Württemberg würde ich persönlich den Versuch starten 😉
Er wird wohl eher keine 60 Kmh Papiere dafür bekommen, denn diese Sonderregelung für DDR Fahrzeuge bis 1992 die die 45 Kmh Regelung ausser Kraft setzt, gilt nicht für Reimporte wie es bei ihm der Fall ist.
Wenn die Schwalbe direkt exportiert wurde und nicht in der DDR gelaufen ist, gelten für ihn die BRD Regelung bis 2001 mit 50 Kmh.
Dann müsste er drosseln auf 50 oder mit Pech bekommt er zwar 60 Kmh Papiere aber der Prüfer trägt Leichtkradrad ein und er darf es mit seinem AM nicht mehr fahren.
Glaub was du glauben willst aber ich habe bisher jede simson (auch ausländische) durch die dekra Prüfung bekommen und somit eine 60 km/h Zulassung bekommen. Und ich bin nicht der einzige der das geschafft hat.
Genau das was ich geschrieben habe. S51N bekommst du nicht mehr zugelassen weil Blinker einfach Pflicht sind mittlerweile. Also musst du aus der S51N eine S51B machen. Sonst brauchst du garnicht erst zur Dekra. Der rest ist wie beschrieben. Zulassungsstelle und unbedenklichkeits Bescheinigung ausstellen lassen. Dann am besten mal mit der Dekra telefonieren und sagen das du neue papiere für eine simson brauchst. Ich musste dann im Vorfeld das Moped von allen Seiten fotografieren. Plus Typenschild und rahmennummer. Das habe ich per mail gesendet und dann habe ich einen Termin für die Abnahme bekommen. Der hat alles geprüft und 2 wichen später habe ich neue papiere bekommen. Kleinkraftrad 60km/h. Nur der umbau auf blinker ist etwas mehr arbeit aber da gibt es zig videos bei YouTube.
Was passieren kann, das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Es kann sein das sie dir die 60 km/h nicht abstempeln. Das kann durchaus passieren. Dann bekommst du trotzdem eine Betriebserlaubnis für das moped. Allerdings nur 45 km/h. Trotzdem dürftest du die dann mit deinem B schein fahren. Schreib mit einfach privat wenn du noch fragen hast. Oder hilfe brauchst.
Gar nicht. Nicht mit 60kmh, sondern Paragraph 21 Vollabnahme mit Abstempelung von der Zulassungsstelle, nachdem du das Moped mit den passenden Teilen auf 50kmh Gedrosselt hast
Für die Schwalbe gibt es eine Sonderregelung.
Nach §76 Punkt 8 FeV darfst Du damit auch Kleinkrafträder der DDR fahren wenn diese erstmalig bis zum 28. Feb. 1992 zugelassen wurden.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
Diese Regelung fällt bei ihm weg, weil es ein Reimport ist.
Somit wird er wohl nur Papiere mit 45 Kmh Zulassung bekommen, wenn er Pech
Nicht ganz so einfach in seinem Fall mit Fs AM und dem Reimport.
War falshaussage meinerseits mit den 45 Kmh
Wenn es direkt exportiert wurde und nicht in der DDR gefahren wurde, gilt der Standart der BRD bis 2001 und er würde wohl nur eine 50 Kmh Zulassung bekommen und müsste es wohl drosseln lassen, wie du wchon richtig schriebst.
Mit etwas Pech trägt der TÜV ee aber als Leichtkraftrad mit 60 Kmh ein und er darf es mit AM nicht fahren.
Nachweis wie das Fahrzeug von Ungarn nach Deutschland kam. Kaufverträge der der gleichen.
Spielt keine Rolle, im Falle eines Reimportes gilt die Ausnahmeregelung für DDR Fahrzeuge vor 1992 leider nicht.
Er wird wohl das Mopped drosseln lassen müssen um 45 Kmh Papiere dafür zu bekommen, da es hier dann eine Neuzulassung ist und das Gesetz von 2001 in Kraft tritt, nur noch Zulassung bis 45 Kmh.
War blödsinn,.
Wenn es direkt exportiert wurde und nicht in der DDR gefahren wurde, gilt der Standart der BRD bis 2001 und er würde wohl nur eine 50 Kmh Zulassung bekommen und müsste es wohl drosseln lassen.
Mit etwas Pech trägt der TÜV es als Leichtkraftrad mit 60 Kmh ein und er darf es mit AM nicht fahren.
Woher stammt diese Statistik? Das wäre komplett unsinnig, da er dann Klasse A1 dafür benötigen würde.