Simson 60kmh papiere?
Hallo, ich bin zurzeit auf der Suche nach einer simson s51. Ich habe eine gefunden bei der die Papiere beantragt sind. Der Besitzer sagt das sie vorher Polnische Papiere hatte. Kann man dann noch eine 60kmh zulassung bekommen? Mir wurde gesagt das importe wie aus Ungarn usw. Keine 60kmh zulassung deswegen bekommen. Kann mir einer weiterhelfen?
5 Antworten
§ 76 FeV:
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Ein Exportmodell ist kein KKR im Sinne der Vorschriften der DDR, es hatte nie eine DDR-Betriebserlaubnis und wird daher behandelt wie ein Fahrzeug, das im Ausland gebaut wurde.
Die Papiere kann er beantragen, wird sie aber nicht bekommen, wenn es ein Exportmodell ist, da das KBA dafür nicht zuständig ist. Hier geht nur Vollabnahme über den TÜV und Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis. Je nach Baujahr sind dann maximal 50 km/h eingetragen.
Selbst wenn die 60 km/h eingetragen wären, dürftest du damit nicht fahren, außer du hast mindestens Klasse A1.
Meines Wissens nach muss die Schwalbe bis zu einem gewissen Datum in Deutschland bzw. der DDR zugelassen worden sein um die 60 km/h zu bekommen.
Polen ist in der EU, soweit mir bekannt ist. in der Regel steht in der Betriebserlaubnis die 60 als Höchstgeschwindigkeit.
ob du die auch fahren darfst, AM, kommt auf die Erstzulassung an.
Voraussetzung dafür ist, dass das jeweilige Moped vor dem 28. Februar 1992 bereits einmal im Verkehr registriert war. https://de.wikipedia.org/wiki/Simson_S51
vom Land steht da nix, nur der Stichtag
Diese Regelung gilt somit nicht für Simson Mopeds, die bis zum 28. Februar 1992 nie im Verkehr der DDR registriert waren oder erst nach diesem Datum produziert wurden.
Man sollte vielleicht mal einen Satz weiter lesen. Wenn das Ding nie in der DDR war ist auch nichts mit 60km/h Zulassung.
Wenn es ein Reimport ist, darf sie leider nur auf 45 km/h zugelassenwerden.
Die 60er Regelung resultierte ja aus dem Einheitsvertrag, wonach die 50 ccm Maschinen, die bis zum 28.02.1992 in der DDR angemeldet waren und dort 60 km/h fahren durften, dies dann auch in Gesamt-Deutschland durften.
Handelt es sich bei Deiner Maschine um eine damals in der DDR bis vor dem Stichtag angemeldete, und wurde sie später lediglich nach Polen verkauft und ist jetzt wieder zurückgekauft, steht einer 60er Zulassung nichts im Wege.
Wurde sie allerdings nie in der DDR zugelassen, sondern als Neufahrzeug nach Polen exportiert, darf sie nun als Reimport hier nur mit 45 km/h zugelassen werden. Klingt komisch, ist aber so.
Was ich noch erwähnen wollte: Wenn der Verkäufer schreibt, dass er die Papiere beantragt, würde ich DEFINITIV erst kaufen, wenn die Papiere da sind. Denn erst dann hast Du Gewissheit darüber, ob sie für 60 km/h zugelassen wurde. Die Papiere können aktuell auch gerne mal über ein halbes Jahr auf sich warten lassen.
Und lass Dich vom Preis her nicht über den Tisch ziehen. Aktuell werden auch gerne mal Mondpreise aufgerufen, obwohl das Bike keinen besonders guten Zustand hat.
Wichtig wäre, dass sie gut läuft. Also Motor, Zylinder, Vergaser und Getriebe sollten i.O. sein, weil das sind die teuren Dinge. Elektrik kann man relativ günstig richten. Bremsen und Bowdenzüge würde ich empfehlen, aus sicherheitstechnischen Gründen zu erneuern.
Der Rest ist sekundär. Also was die Optik angeht.
Ich wäre da vorsichtig. Erzählen kann er viel. Ich würde sie ohne Papiere nicht kaufen. Wie viel soll sie denn kosten?
Die Papiere sind ja beantragt und sie wurde komplett restauriert. 2500€
Beantragt heißt nicht, dass er welche bekommt. Wenn er welche beantragt, wird geprüft, ob der Rahmen überhaupt aus Deutschland kommt. Das dauert bis zu 6 Monate. Es kann dann auch heißen, dass es keine Papiere gibt.
Ob in der Eu oder nicht ist völlig egal. Es geht um die damaligen Gesetze im jeweiligen Land. Für die Simsons gibt es Sonderregelungen für die 60Km/h Zulassung. Allerdings nur für Modelle, die in DDR zugelassen wurden.