Was für ein Kennzeichen braucht ein auf 45kmh gedrosseltes auto?

5 Antworten

Hallo,

da hat man dich über den Tisch gezogen :-)

Einen gewöhnlichen Pkw darfst du Nicht fahren, selbst wenn das Getriebe gedrosselt wurde.

Mit dem AM darfst du NUR vierspurige Fahrzeuge fahren, die :

  • weniger als 50 ccm HUbraum haben bei einem Verbrennungsmotor
  • weniger als 4 Kw Leistung haben
  • weniger als 45 Km/h schnell sind

migebuff  26.04.2019, 18:16
weniger als 50 ccm HUbraum haben bei einem Verbrennungsmotor

Ersetze "Verbrennungsmotor" durch "Benzinmotor", dann stimmt das Ganze. So könnte man meinen, er dürfte keine Diesel mit z.B. 500ccm und 4 kW fahren.

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migebuff  26.04.2019, 21:36
@OlafausNRW

Eben. Deine Antwort liest sich so, als würde die 50ccm-Grenze für alle Verbrennungsmotoren gelten statt nur für Benziner.

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OlafausNRW  27.04.2019, 15:10
@migebuff

Genauso meint es der Gesetzgeber ja auch....der Begriff VERBRENNUNGSMOTOR beinhaltet nämlich mit Benzin,Diesel,Gas,Wasserstoff usw. angetriebene Fahrzeugmotoren.

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migebuff  27.04.2019, 15:13
@OlafausNRW

Nein, so meint es der Gesetzgeber nicht. Er schreibt schließlich keine 50ccm-Grenze für Verbrennungsmotoren vor, sondern eine 50ccm-Grenze für Benzinmotoren.

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OlafausNRW  27.04.2019, 15:29
@migebuff

Doch genau so meint es der Gesetzgeber, denn in der entsprechenden EU-Richtlinie wird sogar noch unterschieden nach:
Motor mit Innenverbrennung:

— Selbstzündungsmotor (Ci)),

— Fremdzündungsmotor (Pi),

sowie Druckluftantriebe und Elektromotoren.

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migebuff  27.04.2019, 15:31
@OlafausNRW

Ja, eben. Und dort steht bei Klasse L6e:

ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist

Wie kommst du also darauf, dass beide auf 50ccm beschränkt wären?

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migebuff  27.04.2019, 15:38
@OlafausNRW

Wo denn?

§6 FeV:
Klasse AM:
-leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
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Ich fahre seit 34 Jahren 25kmh gedrosselte autos(fiat,seat usw.) Mit Mopedkennzeichen. Nie Probleme gehabt.bis neulich als die Polizei mich anhielt und meinte ich müsse das auto( fiat baujahr 2001,als neuwagen gedrosselt, 4 sitze eingetragen) richtig anmelden mit TÜV und Steuern .das problem ist wohl das er erstbesitzer ihn mit großen Nummernschild und TÜV usw.angemeldet hatte.Ich bin sprachlos. Meine Versicherung hatte ihn als microcar 45kmh ,50ccm versichert,da sie nicht wussten unter was sie das Auto versichern sollten.lait Zulassungsstelle soll ich dad auto nun richtig anmelden.

Solche Fahrzeuge haben dann ein Mopedschild.

Aber wie die Kollegen hier bereits richtig gesagt haben, geht das bei dem Auto nicht. Es sind noch mehr Faktoren begrenzt, als nur die Geschwindigkeit:

Kubik, Leistung und Zahl der Sitzplätze.

Herkömmliches KFZ-Kennzeichen, freilich auch alle 2 Jahre HU und AU sowie Führerscheinklasse B.

Glaube ja nicht, du könntest einen Marbella als Leichtfahrzeug zulassen. Der gilt als ganz normales Auto, nur ewig langsam.

Hi also ich melde mich jetzt ein bisschen zu spät aber entweder sind alle hier unwissend oder so ein Fahrzeug Fahrzeug noch nie gefahren. Ich fahre selber so ein gedrosselt Seat Marbella seit knapp 5 Jahren. Der braucht auch nur ein mopped Kennzeichen und keinen Tüv oder so etwas, denn es gibt für moppedautos eine Regelung das sie nicht mehr als 600 ccm haben dürfen und so ein gedrosselter Seat ist tausendmal besser als so ein neuer 45 Plastik Bomber. Also dürftest du den Seat auch mit deinem AM Führerschein fahren. Ich hoffe ich konnte hier Mal ein bisschen aufklären

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung