Auto anmelden TÜV Plakette?
Ich wollte am Montag mein altes Auto anmelden und ein neues anmelden. Das neue ist ein Gebrauchtwagen hat mich TÜV bis nächstes Jahr.
Nun die Frage.
Wie sieht es aus mit der TÜV Plakette ich brauche neue Kennzeichen weil ich umgezogen bin.
Dh. Mein neuer braucht ne neue Kennzeichen. Aber wie ist das mit der TÜV Plakette. Wer gibt mir diese oder wo bekomme ich die her er hat wie gesagt noch ein Jahr TÜV.
Danke im voraus
5 Antworten
- Die Zulassungsstelle klebt die Plakette auf das neue Kennzeichen
- Den Nachweis dafür wann die HU fällig ist -> sieht man in Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Nein, man braucht nicht den letzten TÜV-Prüfbericht. Wird zwar noch immer eifrig verbreitet, ist aber nicht notwendig da der nächste HU-Termin ja im Teil I vermerkt ist.
- Ein HU-Prüfbericht wäre nur dann notwendig wenn die HU bereits abgelaufen ist und das Fahrzeug zugelassen werden soll (was in deinem Fall ja nicht zutrifft).
Nicht wirklich. Wenn man sich mal die Rückseite seines Teil I anschaut sieht man, dass dort ganz links immer wieder der neue HU-Termin vermerkt wird. ;)
Daher: Dieter Nuhr.
Ergänzend:
https://www.600ccm.info/1/190610/Ummelden_HU-Bescheinigung_notwendig
Alles drin - auch der Hinweis auf den letzten Satz von § 29 X StVZO. :)
Jo....hilft nur nicht, wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist. Und außerdem steht drin dass die Zulassungsstelle das sehr wohl anfordern kann.
Und wenn du mir zehnmal mit deinem Hinweis auf den letzten Satz kommst. Meine Zulassungsstelle will immer einen HU Bericht sehen.
So isses nun mal...
Jo....hilft nur nicht, wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist.
Nö, denn dann müssten deiner Theorie nach alle Fahrzeuge ohne Zulassung eine neue HU bekommen?
Wenn man nicht mal lesen kann wenn es einem erklärt wird: Teil I dient als Abmeldebescheinigung. Wo ist der nächste HU-Termin zu lesen? Richtig: In Teil I.
Und außerdem steht drin dass die Zulassungsstelle das sehr wohl anfordern kann.
Nein. Da steht drin das sie es nicht anfordern kann weil Satz 2 und 3 nicht beim Zulassungsverfahren angewendet werden dürfen wenn Teil I vorliegt.
Die Zulassungsstelle klebt die Plakette auf das Kennzeichen. Deswegen musst du auch neben der Zulassungsbescheinigung I und II den letzten TÜV Bericht des Fahrzeuges mit zur Anmeldung nehmen.
Das steht aber auch so auf der Seite der Zulassungsstelle, dass die diese Unterlagen plus EVN haben wollen.
Nope. HU-Bericht nicht notwendig wenn Frist noch nicht abgelaufen.
Siehe § 29 X StVZO. :)
Die Zulassungsstelle klebt Dir die Plakette lt Eintragung auf der Zulassungsbescheinigung. Leider wird das von einigen Ämtern unterschiedlich gehandhabt. Nimm lieber den Prüfbericht mit.
Die Tüv-Plakette bringt die Zulassungsstelle an.
Auf dem Fahrzeuschein ist vermerkt, wann das Auto wieder zum.TÜV muss u den musst eh vor legen
Dann gibt dir die Zulassungsstelle den Stempel auf die Schilder
Aber nicht ohne den zugehörigen TÜV Prüfbericht... nur die Papiere (Zulassungsbescheinigung I und II) helfen da erstmal gar nichts...
Die Zulassungsstelle kann den Bericht zwar vom TÜV anfordern, muss sie aber nicht. Und wenn sie es machen kostet es extra...
Aber natürlich ohne letzten HU-Bericht. Warum -> siehe meine Antwort. Der Termin für die nächste HU ist noch nicht überschritten und das steht im Teil I.
Dieter Nuhr kennst du? ;)
Da sagt das Straßenverkehrsamt aber was anderes:
Um ein im Inland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre sein sollte.
Und die kennen bestimmt auch Dieter Nuhr... was auch immer der deiner Meinung nach damit zu tun hat...😳
Und nur weil da steht, dass der Termin für die nächste HU noch nicht überschritten ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es sich um einen jungen Gebrauchten handelt, der weniger als 3 Jahre alt ist. Dann könnte man ja auch gar keinen Prüfbericht mitnehmen, weil es noch keinen gibt.
Kennst du Logik? 😉
Also bitte: erst denken, dann schreiben..
Rückseite Teil I, links oben.
Schau mal nach.
Danach: Video mit Dieter Nuhrs bekanntem Zitat suchen und anschauen. ;)
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Ich habe noch nie bei einem Gebrauchtkauf den letzten HU-Bericht zur Zulassung/zum Halterwechsel mitgenommen. Warum? Weil's im Teil I steht.
Meine Motorräder waren teilweise deutlich über 15 Jahre alt. ;)
Ach ja: Neufahrzeuge bei Motorrädern haben nur 2 Jahre HU-Frist. Da schaust du mit deinen 3 Jahren blöd aus der Wäsche, richtig? :D
Jetzt weiß ich wo du den Mist her hast. von der gewerblichen (nicht behördlichen) Website www.strassenverkehrsamt.de . :D
Die verkaufen dort Werbeplätze gegen Geld und erwecken für gutgläubige Menschen wie dich den Anschein eine offizielle Seite zu sein. Was sie aber nicht sind.
Der Inhalt der Seite ist von 2005. Daher faseln sie auch noch was von "Nachweis der Abgasuntersuchung" - welche es seit 2010 nicht mehr gibt da in die HU inkludiert.
Augen auf welche Website man so besucht und was man so zitiert. :D
Dann kann ich dir das Video nur in Dauerschleife empfehlen!
Kleiner Auszug der Zulassungsstelle hier bei uns...
Checkliste für Ihre Kfz-Zulassung
Halterwechsel innerhalb des Kreises, Umschreibung von außerhalb oder Wiederzulassung:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheingung Teil I oderAbmeldebescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung (= evB-Nummer)
- Kennzeichenschilder, ggf. Nachweis über die Annerkennung als schadstoffarmes KFZ
- Nachweis über eine gültige Abgassonderuntersuchung und Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat
Also: wenn man keine Ahnung hat.... einfach mal .... wäre wohl der Spruch der eher auf dich zutrifft. .
Ich hab schon mehrere Autos angemeldet u wenn die die HU hatten, brauchte ich keinen TÜV Bericht. gaskutscher hat vollkommen Recht
Schon alleine das nach einer ASU-Bescheinigung verlangt wird zeigt das die Seite nicht viel zu bieten hat - außer veralteten Infos. :)
Ich glaube er sucht energisch nach irgendwelchen Quellen (ohne sie zu benennen) welche seine These untermauern. Leider klappt das nicht. :D
Ich auch...und einmal wurde der sogar per Fax von der Dekra angefordert. Ohne wäre das Fahrzeug nicht zugelassen worden. Leider lag das Original nicht vor und ohne hätte es keine Zulassung gegeben. Trotz 18 Monate Rest-TÜV.
So Recht hat er dann wohl doch nicht. Scheint also von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich zu sein.
Bei meiner ZS steht es auch explizit auf deren Webseite. 😉
17:32 - er blickt noch immer nicht das keine Website über der StVZO steht deren Inhalt evtl. ein Azubi oder Praktikant zusammengezimmert hat.
Ein hoffnungsloser Fall also - insbesondere dann wenn er tatsächlich mit einer ASU-Bescheinigung antanzen muss weil es seine Zulassungsstelle auf ihrer Website so verlangt. Denn die gibt es sei 1993 bekanntlich nicht mehr. :)
Armer Kerl. Wenn's Fahrzeug verreckt muss er demnach wohl zu Fuß gehen. :D
Doch braucht man! Und zwar genau dann, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist.. 😉
Auf die Diskussion bei der Zulassungsstelle bin ich mal gespannt. Du könntest natürlich sagen, dass du Communuty-Experte bist, aber ob das helfen würde, wage ich zu bezweifeln...🤔😉
Vielleicht hilft es auch, dass du Dieter Nuhr kennst...? Wer weiß... 🙈