Was darf man alles kommentieren, posten?
Wie weit geht hier das Recht der Meinungsfreiheit?
Darf man z.B. unter einem Instagram post von einem Freund kommentieren:
Anleitung für Weihnachtskekse:
(Und hier dann eine Anleitung wie man Meth kocht hinschreibt und es dann postet).
6 Antworten
Die Meinungsfreiheit endet, wenn Gesetze sie einschränken. Die Anleitung zum Meth kochen ist keine Meinung. Und schon gar nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt
Es gibt doch genug Anleitungen bei Google.
Kommt auf den genauen Zusammenhang an. Wenn es deutlich ist, dass der Kommentar nicht ernst gemeint ist und als Spass verstanden werden soll, kann das vielleicht noch gehen.
Frage dich aber selbst, warum man sowas tun soll und ob sowas sein muss.
Häufig ist es für alle Beteiligten besser, wenn man nicht jeden geistigen Dünnschiss veröffentlicht und einfach mal seine Gedanken für sich behält.
Das soll als Witz gemeint sein.
Wenn das Verbreiten des Rezeptes strafbar ist (da bin ich mir nicht sicher), dann ist es das unabhängig davon, ob es als Scherz gemeint ist.
Ich überfall ja auch nicht eine Bank aus Spaß.
Das Ganze wäre dann nach § 130a StGB eine Anleitung zu einer Straftat, und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
Meth ist doch keine Straftat, und es gibt genug Anleitung, welche man einfach durch Google findet.
Das unerlaubte Herstellen von Betäubungsmitteln wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn für dieses keine Erlaubnis gemäß § 3 BtMG oder Erlaubnisbefreiung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 a BtMG vorliegt.
Das ist Blödsinn, was du redest, aber egal, glaub dran.
Hast du in der Schule nicht gelernt, dass wenn man anderer Meinung ist, dies auch begründet, idealerweise mit Quellenverweisen ...
Ich begründe einem juristischen Laien, der § falsch deutet, nichts.
Deshalb muss man das auch lernen, wenn man einfach nur ein Gesetzbuch lesen können müsste, könnte sich ja jeder Jurist nennen.
Glaub dran und deine Welt funktioniert shcon.
Also kurzum, hast du auch nur keine Ahnung von nichts. Dacht ichs mir doch!
Es wäre pädagogisch wertvoll, wenn du, sofern ich tatsächlich falsch liegen würdest, dies richtig stellen würdest, und auch erklärst warum. Damit würdest du nicht nur mir mit einer wertvollen Antwort helfen, sondern auch allen anderen GuteFrage-Nutzern hier. Zusätzlich könntest du mit deinem Wissen natürlich dein dickes Ego, was du ohnehin schon zu haben scheinst stärken.
So schwafelst du aber einfach nur sinnlos herum ... was auch dein mickriges "Antworten/Hilfreichste Antworten" Verhältnis widerspiegelt. Nicht einmal 1 % deiner Antworten hier wurden als "Hilfreich" markiert.
Leider ist die politische Korrektheit so aufgebauscht, dass sogar vermeintlich normale Kommentare gelöscht werden, weil sich Jemand subjektiv angegriffen fühlt.
Hier geht es darum, wie Meth gekocht wird. Das ist kein normaler Kommentar.
"Wie weit geht hier das Recht der Meinungsfreiheit?"
Das ist die Frage.
Ein Beispiel ist nichts mehr als ein Beispiel.
Dafür sollte man eigentlich 30 Schläge mit der Streitaxt ernten - aber das Netz ist ein freies LAnd...
Da hat auch die Plattform etwas zu sagen:
Wir entfernen außerdem Inhalte, mit denen versucht wird, Handel mit nichtmedizinischen Drogen zu betreiben, einen solchen Handel zu koordinieren, nichtmedizinische Drogen zu spenden, zu verschenken oder anzufragen sowie Inhalte, in denen entweder der persönliche Gebrauch eingeräumt wird (außer im Kontext der Genesung) oder in denen der Gebrauch nichtmedizinischer Drogen koordiniert oder beworben wird.
https://help.instagram.com/477434105621119?ref=igtos&helpref=faq_content
Darf man so etwas trotzdem posten?