Haus vermieten?
Hallo Leute...
Ich hoffe das ir jemand weiterhelfen kann.. meine Tante ist verstorben und mein Onkel schwer dement in einer Einrichtung untergebracht. Vollmacht über ihn hat die Schwester meiner tante... er ist erbe. Danach kriegen mein Bruder und ich das Grundstück und das Haus...
Wer darf entscheiden ob wir das haus vermieten dürfen... Weil er selber kann uns ja nicht mehr berechtigen.. wir würden es gerne das haus vermieten. Da das Pflegeheim sehr teuer ist.
Ich hoffe auf hilfreiche Infos..
Danke
6 Antworten
Wer darf entscheiden ob wir das haus vermieten dürfen.
die Person der das Haus gehört = dein Onkel. Da er nicht mehr geschäftsfähig ist übernimmt diese Entscheidung die Person welche die Vollmundschaft über ihn hat. das ist in dem Fall die Schwester.
Wer später das Haus erbt ist unrelevant. solange er lebt haben die Erben nichts zu bestimmen.
Da das Pflegeheim sehr teuer ist.
wenn er die Rechnungen nicht bezahlt, bzw seine Tante dann wird das Eigentum von ihm gepfändet - im worst Case wird das Haus zwangsversteigert.
Ihr, dein Bruder und du dürft das Haus nicht vermieten und habt zur Zeit auch keinerlei Anrecht auf irgendetwas.
Deine Mutter dürfte das Haus vermieten, Die Mieten muss dein Onkel versteuern und auch für das Pfelegheim verwenden. Wenn das Pflegeheim zu teuer wird und nicht mehr gedeckt werden kann, muss das Haus verkauft werden.
Die Heimkosten können zum Teil steuerlich geltend gemacht werden, speziell die Pflegekosten.
Die Schwester deiner Tante hat die Vollmachten und könnte auch vermieten. Die Mieteinnahmen sind Einnahmen des dementen Onkels und gehören ihm, also gehen ans Pflegeheim. Für die Abrechnungen und Arbeit kann diese dann ein Entgelt fordern.
Als Bevollmächtigte würde ich vielleicht erst handeln, wenn das Grundbuch berichtigt ist und der Onkel als Eigentümer eingetragen. Je nach Hintergrund und Situation.
Falls es ein privates Testament ist -- müsste hier zunächst ein Erbschein beantragt werden. Ob die Vollmacht hierfür ausreichend ist - muss dann geprüft werden.
Vermieter muss der Onkel sein, vertreten durch die Bevollmächtigte - das Geld geht auf ein Konto des Onkel. Die Bevollmächtigte muss dann auch die Steuererklärung des Onkels machen. Die Miete muss dem Mietspiegel entsprechen.
Euch fällt das Erbe aber erst nach dem Tod des Opas zu.
Sofern Opas Vermögen verbraucht ist und Sozialleistungen bezogen werden sollen/müssen - ist das Haus verwertbares Vermögen.
Dein Onkel ist Besitzer, kann aber nicht entscheiden. Dementsprechend entscheidet die Bevollmächtigte, also die Schwester deiner Tante.
Die spricht ja nicht dagegen. Also können wir ihnen weiteres vermieten..
Also Testament ist schon beim Amtsgericht abgeben ... alle Geschwister auch meine Mama ist vom Erbe ausgeschlossen. Da haben die schon Post bekommen.. mein Onkel hätte ein lebenslanges Wohnrecht wo ja jetzt nicht mehr der fall ist wegen Pflegeheim.. also erben stehe nur mein Bruder und ich..