Was beudeutet die Orange Pfeil Ampel?

3 Antworten

Aufpassen beim Rechts- / Linksabbiegen.

Also, man darf abbiegen, aber Vorsicht auf Fußgänger etc.

§ 37 Absatz 2 Nr. 3 StVO:

Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt sein.

§ 37 Absatz 2 Nr. 4 Satz 1 StVO:

Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden.

VwV-StVO zu § 37, Absatz X Nr. 1:

Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden.
Zur Erklärung (Bild 1):

Wenn eine Ampel Pfeile hat, gilt diese nur für die jeweilige Fahrtrichtung (also hier für das Abbiegen nach rechts). Wenn die Ampel mit Pfeil "auf grün" schaltet, ist sie quasi aus, da es kein drittes, grünes Licht gibt. Das bedeutet:

  • Wenn nur die linke Ampel an ist, gilt sie sowohl für "geradeaus" als auch für "nach rechts". Ist die linke Ampel rot, müssen alle anhalten. Ist sie grün, dürfen alle fahren.
  • Wenn zusätzlich die rechte Ampel gelb – und dann rot wird, darf man nicht nach rechts abbiegen. Wenn man geradeaus fahren möchte, muss man die Pfeile aber nicht beachten.
Bild 2:

VwV-StVO zu § 37 Absatz 2 Nr. 3:

Die Farbfolge Gelb-Rot darf lediglich dort verwendet werden, wo Lichtzeichenanlagen nur in größeren zeitlichen Abständen in Betrieb gesetzt werden müssen, z. B. an Bahnübergängen, an Ausfahrten aus Feuerwehr- und Straßenbahnhallen und Kasernen. Diese Farbfolge empfiehlt sich häufig auch an Wendeschleifen von Straßenbahnen und Oberleitungsomnibussen. Auch an Haltebuchten von Oberleitungsomnibussen und anderen Linienomnibussen ist ihre Anbringung zu erwägen, wenn auf der Straße starker Verkehr herrscht. Sie oder Lichtzeichenanlagen mit drei Farben sollten in der Regel da nicht fehlen, wo Straßenbahnen in eine andere Straße abbiegen.

Hier gibt es höchstwahrscheinlich keinen kreuzenden Fahrzeugverkehr, sondern z. B. einen Bahnübergang oder eine unübersichtliche Ausfahrt.

Hier ist ein grünes Licht nicht erforderlich, weil es die meiste Zeit grün leuchten würde. Wenn es aus ist, gelten die Schilder.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Für Autofahrer die rechts oder links abbiegen wollen (je nachdem in welche Richtung der Pfeil zeigt).

Wenn der Grün ist, aber die normle Ampel rot, darf trotzdem abgebogen werden. Hier dringend auf Fußgänger achten. Die haben mit Grün.