Was besagt das Gesetz zum aufstellen des Warndreiecks?
Immer Abstand 25 m
immer im Abstand der maximal zulässigen Geschwindigkeit in Metern
es gibt kein Gesetz
mindestens Abstand von 80 Schritten
was stimmt von den 4
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Straßenverkehr
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.
"Schneller Verkehr" dürfte auf Autobahnen und Landstraßen angenommen werden. Ansonsten ist für die "ausreichende Entfernung" das eigene Köpfchen einzuschalten.