Was bedeutet 'muss im Original' vorliegen, wenn ausschließlich ein elektronisches Dokument (bzw. deren Ausdruck) existiert?

3 Antworten

Immatrikulationsbescheinigung IM ORIGINAL

Die Uni muß Dir das zuschicken - eine elektronische Möglichkeit als .pdf wird meist zusätzlich angeboten (aber das ist kein Original - auch nicht, wenn es ausgedruckt wird).

Es gibt auch zertifizierte Bescheinigungen, die elektronisch ausgestellt werden und dem Original gleichgestellt sind - das ist aber nicht überall der Fall.

Du mußt Dir das dann von der Uni zuschicken lassen - wenn Du das versucht hast, aber keine erhalten hast, solltest Du das dem Verkehrsunternehmen nachweisen.

Auf jeden Fall solltest Du aber dem erhöhten Beförderungsentgelt zunächst widersprechen - ggf. geht noch etwas auf dem Kulanzwege...

Das Original kann auch noch nachträglich vorgelegt werden - dann dürfte sich das erhöhte Beförderungsentgelt zumindest reduzieren lassen...

Das PDF ist kein Original. Gemeint ist die Originalurkunde, also die Urschrift in Papierform. Zumindest in der Theorie. Oft werden natürlich auch Kopien akzeptiert. Wird tatsächlich das Original benötigt, dann musst du das in Papierform erhalten und postalisch einreichen. Theoretisch kann man mittlerweile natürlich auch elektronische Urkunden erstellen, aber abseits von Notaren (und nicht einmal dort alle) macht das in Deutschland kaum jemand.

Digital ist nie etwas Original

Original sind die Ursprungspapiere. BSP Geburtsurkunde. Pass.