Was bedeutet Lebenslange Haftstrafe in Deutschland?Kann man in Deutschland für sein ganzes Leben ins Gefängnis kommen?

7 Antworten

Es wird im Strafrecht grundsätzlich zwischen der zeitigen und der lebenslangen Freiheitssrafe unterschieden. Eine lebenslange Freiheitssrafe, ist auch in Deutschland grundsätzlich ersteinmal lebenslang, wie der Name schon sagt. Es ist ein Irrglaube, dass deren Dauer fünfzehn Jahre beträgt!. Es ist allerdings so, dass zu einer lebenslangen Freiheitssrafe verurteilte Personen nach Ablauf von fünfzehn Jahren erstmalig bei Gericht einen Antrag auf Aussetzung zur Bewährung stellen können und dass das Gericht dann anhand von verschiedenen Kriterien darüber entscheiden muss, ob es diesem Antrag stattgibt und den Rest der lebenslangen Freiheitssrafe zur Bewährung aussetzt oder aber, ob es den Antrag ablehnt und die Haftsrafe weiterhin vollstreckt wird. Wenn der Antrag abgelehnt wird, dann kann er fortlaufend alle zwei Jahre erneut gestellt werden und das Gericht muss dann anhand der Kriterien eine erneute Entscheidung darüber treffen. Wenn bereits das verurteilende Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt hat, dann bleiben verurteilte Personen in aller Regel für mindestens zwanzig Jahre in Haft. Das ist in Deutschland deswegen so, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in den 1970er Jahren entschieden hat, dass eine lebenslange Freiheitssrafe zwar nicht grundsätzlich gegen das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), verstößt, jedoch auch zu lebenslanger Freiheitssrafe verurteilte Personen die Chance haben müssen, dass sie ihre persönliche Freiheit irgendwann wiedererlangen können.

Mfg

Moin user 6161517- in Deutschland bedeutet lebenslänglich mindestens 15 Jahre. Strafverschärfend könnte noch die besondere Schwere der Schuld hinzukommen, was bedeutet, daß der /die Gefangene nicht automatisch nach dem Ablauf der 15 Jahre entlassen werden kann. Und die ultimative Steigerung ist die Verhängung der anschließenden Sicherungsverwahrung, was bedeutet, daß Jemand so schwere Schuld auf sich geladen hat, daß er/sie zeitlebens nicht mehr frei kommt. Ich hoffe, ich konnte helfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte PolNRW93 bestätigt

Die lebenslange Freiheitsstrafe ist als Ausnahmefall der zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu sehen. Ihre Dauer ist unbestimmt. Sie kann jedoch nach 15 Jahren gemäß dem § 57 a StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, sollte sich der Täter während der Haftzeit nichts weiter zu Schulden kommen haben lassen. Bei einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung, bleibt ein Straftäter meist bis zu seinem Lebensende in Haft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mindeststrafe sind dabei 15 Jahre. Erst danach besteht die Möglichkeit durch eine Haftprüfung entlassen zu werden. Wenn allerdings die besondere Schwere der Schuld mit anschließender Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde, dann ist es so gut wie unmöglich...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Landgericht

Es ist kompliziert, jedoch vereinfacht ausgedrückt: Ja, die Möglichkeit besteht.