Ja...
.....
Sowohl als Zuhörer als auch aktuell als Schöffe.
Du meinst wohl eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus nach 63 StGB, welches durch das Gericht beschlossen werden kann. Ausschlaggebend dabei ist das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen.
Nein.
Nein.
Ein Fachanwalt für Strafrecht
Er ist gleichzeitig MdB, wodurch er eine Immunität genießt.
Achselhaare immer glatt rassiert, Rücken gelasert, Oberkörper/Bauch getrimmt und Beine/Arme natürlich behaart 😀
Weder betrogen noch betrogen worden.
M/28
Das erste.
Bei mir idR 4 Wochen.
Deutlich..
Definitiv.
Nein.
Erstmal abwarten. Er wurde zwar angeklagt, sie muss aber erstmal seitens des Gerichts zur Hauptverhandlung zugelassen werden. Und dann kommt es auf viele Faktoren an. Aber bei dem Tatvorwurf ganz wichtig: ein Fachanwalt für Strafrecht, also ein Strafverteidiger.
Definitiv
Unter anderem. Aber ihr vor allem Sicherheit bieten, sodass sie sich wohl in seiner Nähe fühlen kann.
Das lasse ich lieber mein Gegenüber bewerten.
Wird vermutlich eingestellt.