Du meinst wohl eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus nach 63 StGB, welches durch das Gericht beschlossen werden kann. Ausschlaggebend dabei ist das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen.

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Erstmal abwarten. Er wurde zwar angeklagt, sie muss aber erstmal seitens des Gerichts zur Hauptverhandlung zugelassen werden. Und dann kommt es auf viele Faktoren an. Aber bei dem Tatvorwurf ganz wichtig: ein Fachanwalt für Strafrecht, also ein Strafverteidiger.

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