Was bedeutet dieser Satz im Detail?
„Bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Gesamtnote in der Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des mittleren Schulabschlusses kann diese Sprache in der gymnasialen Oberstufe als fortgeführte Fremdsprache belegt werden. (Nummer 6.6 des Erlasses).“
(NRW Webseite Schule)
muss ich in der Oberstufe eine weitere Sprache wählen, oder reicht diese Sprache ?
3 Antworten
Du bist auf einer Schule, auf der man den mittleren Schulabschluss macht und hast dort eine Fremdsprache erlernt. Diese möchtest Du nach dem Wechsel auf eine gymnasiale Oberstufe gerne weiterlernen. Dafür gilt folgende Voraussetzung: Du machst an der bisherigen Schule in der Fremdsprache eine mündliche und/oder schriftliche Prüfung und erhältst dafür die Gesamtnote 4 oder besser.
Gruß Matti
Ob du eine weitere Fremdsprache belegen musst, steht auf einem anderen Blatt.
Hier geht es nur um eine Fremdsprache, die du bisher gelernt hast.
Anscheinend geht es um die Aufnahmeprüfung in eine Schule mit "gymnasialer Oberstufe". Wenn du den Teil in dieser Fremdsprache mit mindestens "glatt ausreichend" bestehst, kannst du mehr oder weniger da weiterlernen, wo du aufgehört hast. Sonst wirst du in einen Anfängerkurs gesteckt.
Der Satz sagt denke ich aus, dass du, so du in der Prüfung so gut bist, die Fremdsprache in der Oberstufe weitermachen kannst.
Hoffe ich konnte helfen...