Warum wurden privatsender in Deutschland erst in den 80ern legalisiert?

3 Antworten

Hey!

Soweit ich weiß hatte das damals mit der Gleichschaltung zu tun. Die Politik wollte vorher nicht, dass private Sender "echte, ungeschönte" Infos und Nachrichten an die Bevölkerung abgibt. Sodass die Bevölkerung oft nicht die echten Hintergründe von Geschehnissen erfuhr.

Ein Beispiel, wo es sicher so war, war die NS-Zeit. Die Nationalsozialisten wollten nicht, dass die Bevölkerung erfuhr, wie schlimm die Lage eigentlich aussah. Deshalb gab es Zensuren von denen, die an der Macht waren. Die NS-Leute haben, bevor etwas im Fernseher ausgestrahlt wurde, dies erst kontrolliert, ob es "schön genug" für die Bevölkerung war und keine ängstlichen Inhalte wie Leid und Tod der damaligen Zeit beinhaltete. Z.B. auch wie es mit der Judenverfolgung wirklich war und die grausamen Hintergründe. Die Privaten Sender konnten Sie ja nicht erst überprüfen und Zensieren, deshalb waren sie verboten.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dea2019  08.04.2023, 23:49

@Hamsterrad0815, du liegst völlig daneben.

Hamsterrad0815  08.04.2023, 23:53
@Dea2019

Ne, tatsächlich nicht. Was die Zeit vor der BRD angeht. Aber wenn du es besser weißt, dass sag es mal...

Dea2019  09.04.2023, 00:11
@Hamsterrad0815

Nun, ich bin 1963 geboren! Ich habe die Einführung des Privatfernsehens miterlebt.

Es gab davor schon mehrfach Versuche, Konzessionen für Privatsender zu bekommen. hauptsächlich lokale private Radiosender, aber eben auch der eine oder andere private TV-Sender.

Sogenannte Piratensender (privater Hörfunk ohne Konzession) gab es einige... die konnten sich jeweils nicht durchsetzen und wurden auch mit Messwagen regelrecht "gejagt".

Dann kam endlich eine ausreichend finanzkräftige Gruppe auf die Idee, das Rundfunk-Gesetz als solches für sich zu nutzen. Die FRAG hat vorm Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung der Rundfunkkonzession geklagt und (erwartungsgemäß) verloren. Die sind dann vors Landesverwaltungsgericht gezogen (wieder Ablehnung) und dann vors Bundesverwaltungsgericht, wobei sie zeitgleich Verfassungsbeschwerde führten. Das FRAG-Urteil zwang dann die Länder, die Rundfunk-Konzession auch an private Betreiber zu erteilen.

Hintergrund der Ablehnung durch die Länder (vor dem urteil) war die Befürchtung, dass zum einen die werbefinanzierten Privatsender den ÖR wirtschaftlich an die Wand spielen und dass die Werbung (sowohl Länge der Spots als auch die Häufigkeit der Einblendungen) überhand nehmen würde. Denn die erlaubte Dauer von Werbeeinblendungen war damals reguliert und wurde vom ÖR auch eingehalten.

Ich kann mich erinnern, dass man anfangs im SAT1 sich drauf verlassen konnte: 20 Minuten Film, 5 Minuten Werbung, 20 Minuten Film uswusw. Der Privatsender hat von Anfang an die erlaubte Höchstzeit genutzt um irgendwelchen Werbemüll zu senden.

Durch den bundesweiten Ausbau des Breitbandkabels waren dann immer mehr Privatsender möglich, das "Kabelfernsehen" war geboren.

Vorher gab es gar keine Übertragungskapazitäten für zusätzliche Fernsehprogramme, so dass auch kein Bedarf an entsprechenden rechtlichen Regelungen bestand.

Erst in den 1980ern wurden mit der Einführung von Kabelfernsehen und dem Empfang über Satelliten die Kapazitäten für zusätzliche Programme geschaffen, was dann auch zu entsprechenden rechtlichen Regelungen zur Zulassung privater Sender führte.


Johnatgutefrage 
Beitragsersteller
 09.04.2023, 11:03

Irgeneine Idee, warum Politiker anfangs gegen privatsender waren?

Bereits seit dem 1. April 1955 gab es mit Telesaar einen ersten privaten Fernsehsender in Deutschland. Das war möglich, weil das Saarland bis zum 1. Januar 1956 staatsrechtlich nicht Teil der Bundesrepublik Deutschland war und deshalb nicht der deutschen Rundfunkhoheit unterlag.

1964 hatte das Saarland als erstes und einziges Bundesland die gesetzlichen Möglichkeiten für die Veranstaltung von privaten Rundfunksendungen (Hörfunk und Fernsehen) geschaffen. Daraufhin beantragte die „Freie Rundfunk Aktiengesellschaft“ (FRAG) eine nach diesem Gesetz vorgeschriebene Konzession. Dieser Antrag wurde von der Landesregierung abgelehnt, um den Saarländischen Rundfunk zu schützen. Dieser würde bei Zulassung privater Rundfunkveranstalter durch zu erwartende Verluste an Werbeeinnahmen in ernste Existenzschwierigkeiten geraten, so die Ablehnungsbegründung der Landesregierung.

Mit dem 3. Rundfunk-Urteil vom 16. Juni 1981 (dem so genannten FRAG-Urteil)[4] bereitete das Bundesverfassungsgericht den Weg für privaten Rundfunk. Nach der Wahl Helmut Kohls zum Bundeskanzler im Jahre 1982 („geistig-moralische Wende“) wurde der technische Ausbau der Breitbandverkabelung unter dem damaligen Postminister Christian Schwarz-Schilling vorangetrieben.

Zusammenfassend: Es gab zwar theoretisch die gesetzliche Möglichkeit einer Konzession, aber erst das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgericht zwang die Länder, solche Konzessionen auch zu vergeben.

Am 1. Januar 1984 um 9:58 Uhr startete in Ludwigshafen am Rhein mit dem Kabelpilotprojekt Ludwigshafen das duale Rundfunksystem in Deutschland. Aus einem Kellerstudio begrüßte Jürgen Doetz gemeinsam mit der Moderatorin Irene Joest die Zuschauer: „Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Moment sind Sie Zeuge des Starts des ersten privaten Fernsehveranstalters in der Bundesrepublik Deutschland“. Die Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk (PKS) wurde gegründet, aus der ein Jahr später – im Jahre 1985 – Sat.1 wurde (damals mit Sitz in Mainz).

Einen Tag nach dem Sendestart der PKS bzw. von SAT.1, begann RTL plus (heute RTL Television) am 2. Januar 1984 seinen Sendebetrieb aus Luxemburg. Seit dem 1. Januar 1988 befindet sich der Sitz des mittlerweile größten deutschen Privatsenders in Köln.