warum wurde der Rettungsassistent abgeschafft?

5 Antworten

Der Rettungsassistent (Ausbildungsdauer 2 Jahre bzw. 2800 Stunden) wurde am 01.01.2014 vom Notfallsanitäter als neue höchste nichtärztliche Qualifikation im deutschen Rettungsdienst abgelöst, dieser hat eine umfangreichere Ausbildung (3 Jahre bzw. 4600 Stunden), die Theorie wurde mehr als verdoppelt und in der Praxis, wenn auch leider nicht bundeseinheitlich, hat der Notfallsanitäter mehr medizinische Kompetenzen. Gerade in ländlichen Gebieten, kann man auf einen Notarzt auch mal 20 Minuten oder länger warten müssen, der Rettungsassistent war hier in seinem Handeln sehr eingeschränkt, da es keine genaue Kompetenzregelung gab, was Rettungsassistenten unter welchen Voraussetzungen anwenden dürfen, vieles was sie in der Ausbildung gelernt haben, sind juristisch ärztliche Maßnahmen. Der Rettungsassistent konnte hier nur im Rahmen der so genannten "Notkompetenz" handeln, die auf dem rechtfertigenden Notstand im Strafgesetzbuch beruht und keine 100%ige Rechtssicherheit gibt. Im Rettungsassistentengesetz war es sicher so gedacht, das der Rettungsassistent in lebensbedrohlichen Fällen hauptsächlich als Assistent des Notarztes tätig wird, in der Praxis ist der Rettungswagen jedoch häufig lange vor dem Notarzt beim Patienten, daher mussten und müssen Rettungsassistenten mehr medizinische Maßnahmen machen, als sie es gesetzlich gergelt eigentlich dürfen, somit handelten sie häufig in einer rechtlichen Grauzone zwischen Arztvorbehalt, Hilfeleistungspflicht und rechtfertigendem Notstand. Der Notfallsanitäter wird in ärztlichen Maßnahmen noch deutlich umfangreicher ausgebildet und hat eine höhere Handlungssicherheit bei deren Anwendung als der Rettungsassistent. Aktuell können Rettungsassistenten aber noch im Rettungsdienst als verantwortliche Transportführer auf Rettungswagen zum Einsatz kommen, die Übergangsfrist dauert noch mindestens bis zum 31.12.2020, da erstmal neue Notfallsanitäter ausgebildet und Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weiterqualifiziert werden müssen. Die Ausbildung zum Rettungsassistenten kann allerdings seit dem 31.12.2014 nicht mehr neu begonnen werden. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Hallo,

der Rettungsassistent wurde nicht ''abgeschafft" sondern eher "aufgepimpt''. Die Berufsbebezeichnung hat sich in Notfallsanitäter geändert und die spätere Qualifikation erhöht, so wird auch während der Ausbildung die Fähigkeit erworben, bestimmt Medikamente geben zu dürfen, ohne einen Notarzt. 

Das alles, um eine bessere effektivere Versorgung von Patienten in Lebensgefahr zu bieten, und auch den Mangel an gewissen Standorten auszugleichen. 

Grüße

Im Rettungsassistenten-Gesetz war eine Novellierung dringend notwendig. Über viele Jahre hat man sich in der Notfallbehandlung  beholfen, indem man dem RettAss eine "Notkompetenz" zugesprochen hat, um lebensbedrohliche Notfälle abarbeiten zu können, wenn noch kein Notarzt zugegen war. Allerdings war dies ein recht schwammiges Konstrukt, das eine rechtlich eindeutige Kompetenzverteilung nicht richtig zuließ. Dazu kam, dass der Rettungsassistent mit zwei Jahren Ausbildung kein klassischer Lehrberuf war, die Ausbildungszeit war oft nicht vergütet, etc. All das würde lange toleriert, weil das System funktionierte. 

Derzeit sehen wir uns angesichts einer immer älter und kränker werdenden Bevölkerung einer deutlichen Zunahme der Einsatzdichte gegenüber. Will heißen, es müssen wesentlich mehr Kranke versorgt werden. Gleichzeitig ist ein Ausbau der ärztlichen Notfallversorgung angesichts des Ärztemangels und aus Kostengründen nicht wirklich machbar. Das bisherige sehr arztlastige System droht also zu kollabieren. 

Die sinnigste Antwort darauf war, dem Rettungsassistenten eine erweiterte und gesetzlich festgelegte Regelkompetenz zu verleihen (also eine Liste von Maßnahmen, die der Rettungsdienst auch ohne Notarzt durchführen darf, obwohl es eigentlich ärztliche  Maßnahmen wären). Dies ist versucht worden.  In diesem Zuge hat man auch die Ausbildung verlängert (jetzt auf drei Jahre) und zu einem "echten" Lehrberuf gemacht. Um das ganze dann noch internationaler zu gestalten, oder auch einfach nur, um die Unterschiede klar zu machen, hat man das Berufsbild dann in Notfallsanitäter umbenannt. Man hätte es natürlich auch Rettungsassistent 2.0 Deluxe nennen können, aber NotSan kam irgendwie besser. 

Ob und wie die guten Ideen jetzt tatsächlich umgesetzt werden können, bleibt angesichts der kommunalen Zuständigkeiten und dem Unwillen vieler ärztlicher Leiter zu Änderungen im bestehenden System leider abzuwarten. Aber im Grunde war die Novellierung sicher gut und richtig . 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

Rollerfreake  31.05.2017, 23:40

Das mit der bundeseinheitlichen Regelkompetenz, hat wohl leider vorne und hinten nicht geklappt. Den Schaden davon haben nur wieder die Notfallpatienten und natürlich auch die Notfallsanitäter, die leider wieder keine 100%ige Rechtssicherheit haben. Sofern die Maßnahmen nicht vom ÄLRD freigegeben sind, hat er nicht mehr Sicherheit als der RettAss, das finde ich schade. 

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DorktorNoth  01.06.2017, 13:53
@Rollerfreake

Da stimme ich dir voll und ganz zu. Man kann nur das beste hoffen. Mit ein bisschen Glück macht die Politik noch ein bisschen Druck auf die ÄLRD, damit die mal aus ihren verkalkten Strukturen rauskommen

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Rollerfreake  03.06.2017, 18:02
@DorktorNoth

Hoffentlich, man hätte viel mehr aus dem Gesetz und dem Berufsbild Notfallsanitäter machen können. In anderen Ländern klappt das besser. Das beste wäre natürlich, man fügt nachträglich noch eine Liste in das Notfallsanitätergesetz ein, mit Maßnahmen die der NotSan eigenverantwortlich machen darf. Eine solche Liste gibt es ja mit dem "Pyramidenprozess" schon, die Politik müsste sich nur die Arbeit machen, diese nachträglich noch in das NotSanG aufzunehmen. 

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DorktorNoth  03.06.2017, 19:51
@Rollerfreake

Naja, da ist das Problem ja, dass der Bund per Gesetz zwar die Ausbildung regeln und da rein schreiben kann, zu was diese den NotSan befähigen soll. Die Umsetzung ist ja aber leider Ländersache, so dass im NotSanG leider nicht geregelt werden kann, was an der Front tatsächlich erlaubt ist - aber auch auf Länderebene kann sicher mit genug politischen Willen eine einheitliche Lösung umgesetzt werden. Wollen wir es hoffen ...

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Rollerfreake  13.06.2018, 00:54
@DorktorNoth

Im NotSanG nicht, aber was mir jetzt eingefallen ist. Man könnte einfach das völlig veraltete Heilpraktikergesetz hernehmen und dieses um die Berufsgruppe der Notfallsanitäter ergänzen und das gleiche reinschreiben wie im NotSanG, das Notfallsanitäter zu während der Ausbildung erlernten und sicher beherrschten invasiven Maßnahmen befugt sind. Dann wäre das zu 100 Prozent rechtssicher.

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Klar den Rettungsassitenten wird es in absehbarer Zeit nicht mehr geben, weil entweder der letzte in Rente gegangen ist oder sich zum Notfallsanitäter weitergebildet hat. Dies wird aber noch ein paar Jahrzehnte dauern, weil es nunmal ein paar junge Rettungsassistenten gibt, die den Notfallsanitäter nicht machen oder durchgefallen sind. Sie dürfen weiterhin unter ihrer Berufsbezeichnug arbeiten und haben auch die gleichen Aufgaben wie früher.

Die Landesrettungsdienstgesetze werden zwar bald einen Notfallsanitäter auf RTWs vorschreiben, aber das heißt nicht das dort Rettungsassistenten nicht weiter mitfahren dürfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Basiswissen, Fachgebiet: präklinische Notfallversorgung

ozz667  31.05.2017, 10:46

Ist ein bisschen kompliziert, diese Aussage. Die Gesetzesgrundlage für Rettungsassistenten fehlt halt jetzt. Das RettAssG ist abgeschafft (ohne Gesetz kein Beruf). Und die meisten Gesetze der Länder haben bereits umgestellt und enthalten nur noch eine Übergangsregel. Das heißt, es gibt bereits jetzt keinen RettAss mehr, das Gesetz wirkt nur noch nach.

Bedeutet, wer bis zum Ende der Übergangszeit  (derzeit 2021) immer noch RettAss ist, wird wohl nur noch als RettSan arbeiten dürfen. Die Urkunde ist dann weitgehend nutzlos, da es den Beruf nicht mehr gibt. In anderen Berufen wurde das anders gelöst, zB bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen (ehemals Krankenschwestern) wurde die alte Ausbildung anerkannt. Beim Notfallsanitäter ist leider die Prüfung erforderlich. 

Und, um eins klar zu sagen: wer als junger RettAss keine Prüfung zum NotSan macht, ist selbst schuld. Wenn es der Arbeitgeber nicht unterstützt, wechsel den Arbeitgeber. Ist ja im Moment problemlos möglich. 

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Rollerfreake  16.10.2017, 22:03
@ozz667

Das stimmt so nicht ganz, die Berufsbezeichnung RettAss bleibt durch das NotSanG weiterhin geschützt und das auch noch nach der Übergangszeit. Die Berufsbezeichnung RettAss wird also weiterhin bestehen bleiben, nur kann der RettAss nach der Übergangszeit nicht mehr in seiner bisherigen Position als Verantwortlicher auf dem RTW eingesetzt werden sondern nur noch als zweiter Mann, da als Verantwortlicher dann ein NotSan vorgeschrieben sein wird. Der RettAss bleibt also auch nach 2021 RettAss, darf aber dann nur noch auf der Position des RettSan eingesetzt werden, der RettAss ist dann also ein RettAss mit den Aufgaben eines RettSan, sprich zweiter Mann RTW und erster Mann KTW. 

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Der Rettungsassitent wurde nicht abgeschaft. denn gibt es noch immer neben dem Sanitäter und dem Notfallsanitäter.

Die berufliche Qualifikationsstufen sind:

Sanitäter, Rettungssanitäter, Rettungsasistent und der Notfallsanitäter.



PisserVomKotti 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 09:19

Nein

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Griesuh  31.05.2017, 09:25
@PisserVomKotti

PisservomKatti, der Name ist Programm?

Und was ist NEIN?

Wenn du es besser weißt, warum dann die Frage?

Grüße von einem ehemaligen Rettungsani, jetzt GuK ud PDL.

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DorktorNoth  31.05.2017, 09:48
@Griesuh

Mit "nein" will er vielleicht sagen, dass der Rettungsassistent tatsächlich nicht mehr ausgebildet wird und nach der Übergangszeit auch seine angestammten Kompetenzen verlieren wird - es gibt den RettAss sozusagen eigentlich nicht mehr, demnach stimmt deine Hierarchie nicht ganz. 

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Griesuh  31.05.2017, 09:59
@DorktorNoth

Die Rangfolge als solches stimmt schon. Auch wenn der Rettungsassitent nicht mehr ausgebildet wird.

Denn es gibt noch viele sanitäter, Rettungsanitäter und Rettungsassiten, die Ehrenamtlich bei den Hilfsorganisationen aktiv sind und auf Grund der nicht haubtberuflichen Tätigkeit die Umschreibung nicht anerkannt bekommen.

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DorktorNoth  31.05.2017, 10:07
@Griesuh

Es gibt auch noch Rettungshelfer. Und alle, die du genannt hast, wird es weiter geben und sie behalten auch ihre Zuständigkeiten und Qualifikationen - Bis auf der Rettungsassistent.  Ab 2022 erlischt diese Qualifikation  und ein RettAss ist dann "nur noch" ein RettSan oder hat einen Aufbaulehrgang gemacht. Im Moment würde ich deine Hierarchie aber noch gelten lassen ... ;-)

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ozz667  31.05.2017, 10:48
@DorktorNoth

Genau. Das RettAssG ist bereits abgeschafft, also gibt es ihn auch nicht mehr. Und wenn die Übergangsregeln wegfallen ist er ganz tot.

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Griesuh  31.05.2017, 10:48
@ozz667

Das mag ja alles sein, die Rangfolge als solche bleibt.

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