3 Antworten

In der Regel werden sie nach jeder Auffahrt wiederholt. Es passiert aber auch nicht selten dass das "vergessen" wird. Sollte man mal in diese Situation kommen und wegen eines Geschwindigkeitsverstosses Probleme bekommen, ist ein Widerspruch angesagt.


Schulzefa 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 16:36

Du musst beweisen das keine schilder standen was sehr bis schwierig bis unmöglich ist

Nordseefan  08.01.2025, 16:43
@Schulzefa

Nö, du musst nur einen Ortstermin machen. Schwieriger ist wohl der Beweis dass du an dieser Auffahrt auf die Autobahn gefahren bist

Artus01  08.01.2025, 21:39
@Nordseefan
Schwieriger ist wohl der Beweis dass du an dieser Auffahrt auf die Autobahn gefahren bist

Nö, es muss dir nachgewiesen werden das Du dort aufgefahren bist.

Nordseefan  08.01.2025, 22:00
@Artus01

Macht keinen Sinn, dann sonst wüsstet du es ja mit dem Tempolimit

Die Regel besagt, dass das Tempolimit auf derselben Straße weitergilt. Es wird nicht durch Einmündungen aufgehoben. Ich finde das nicht richtig, denn es führt eben genau zu solchen Uneindeutigkeiten.

Mir sind zwei Gerichtsentscheidungen im Gedächtnis (kann jetzt aber keine Quellen verlinken). Einmal wurde ein Fahrer geblitzt, und an der Stelle, an der er auf die Straße gefahren ist, stand kein entsprechendes Begrenzungsschild. Es wurde entschieden, als Ortskundiger hätte er wissen müssen, dass dort eine Begrenzung gilt.

Die zweite Entscheidung war ein Fall, bei der auf einer Autobahn eine elektronische Schilderanlage stand. Die Schilder zeigten 100. Ein Fahrer fuhr auf einen Parkplatz. An der Ausfahrt des Parkplatzes war keine Schilderbrücke, auch nicht in sichtbarer Entfernung. Die Schilderbrücken hatten inzwischen auf 60 gewechselt (ich bin mit nicht ganz sicher mit den genauen Geschwindigkeiten), wovon der Fahrer ja nichts wissen konnte. Er wurde mit 100 geblitzt. Das Gericht entschied, dass er am Verhalten der anderen Fahrer hätte merken müssen, dass eine neue langsamere Geschwindigkeit gilt.

Solche Entscheidungen machen mich immer fassungslos. einerseits soll man sich an die Regeln halten (was ja auch sinnvoll ist), andererseits soll man dann doch wieder erahnen, was hier richtig sein könnte?

Weil auch Menschen in Ämtern mal Fehler machen und vergessen, Wiederholungsschilder anzuordnen.


Schulzefa 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 16:12

So oft? Solche Probleme gibt es öfter