Warum sind Symbole aus der NS-Zeit eigentlich verboten?
Die haben doch diese Symbole gar nicht selbst erfunden, das Hakenkreuz kommt aus dem asiatischen Raum, also weshalb will man sowas verbieten. Das Deutschlandlied ist ja auch nicht verboten. Warum lässt man den Leute dann nicht einfach ihre Meinung und Gesinnung offen zeigen. Stalins Symbole sind außerdem auch nicht verboten. Wie kam man auf diese Gesetzesidee?
9 Antworten
Die neue Bundesrepublik wollte sich von der braunen Vergangenheit emanzipieren. Es gab ja noch genügend Nazis mitten in der Gesellschaft, die von der widerlichen braunen Ideologie immer noch nicht die Schnauze voll hatten.
Und aus Respekt vor den Opfern der Nazidiktatur hat man die Symbole verboten. Es wäre gar nicht notwendig gewesen, wenn es nicht so viele Idioten gegeben hätte. Bei der Holocaustleugnung ist es vergleichbar.
Man hat die Organisationen ja nicht aus Jux und Dollerei verboten. Das hatte ja gerade die historischen Gründe und muss vor dem Hintergrund der mönströsen Verbrechen und dem Holocaust gesehen werden.
Und leider waren auch nach dem Krieg wieder viele Nazis in Amt und Würden. Es gab durchaus revisionistische Kräfte.
Man hat die Organisationen ja nicht aus Jux und Dollerei verboten.
Natürlich nicht. Verbotsgrundlage ist Artikel 9(2) Grundgesetz. Ich möchte nur die "moralische" Diskussion vermeiden die der User hier permanent führt und die immer auf ein "wir Rechtsextremen dürfen nicht, die bösen anderen schon" hinaus läuft.
Und leider waren auch nach dem Krieg wieder viele Nazis in Amt und Würden. Es gab durchaus revisionistische Kräfte.
Das der sich neu ausbildende Rechtsstaat in dieser Zeit durchaus versagt hat ist bekannt. Das macht es aber nicht weniger wichtig auf Rechtsstaatlichkeit permanent zu achten.
Ich möchte nur die "moralische" Diskussion vermeiden die der User hier permanent führt und die immer auf ein "wir Rechtsextremen dürfen nicht, die bösen anderen schon" hinaus läuft.
Ja, die Rechtsradikalen sind bekannt dafür, dass sie die Holocaustleugnung und Nazisymbolik unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit kritisieren. Nachtigall, ick hör dir trappsen.
Das macht es aber nicht weniger wichtig auf Rechtsstaatlichkeit permanent zu achten.
Das sehe ich auch so. Auch hier im Forum sind manche Dinge, die man durchgehen läßt, in meinen Augen grenzwertig.
Diese Symbole sind sehr negativ belegt, durch die NS-Zeit, und wer sich offen dazu bekennt, scheint ja auch eine entsprechende Gesinnung zu haben.
Keine hätte was dagegen, wenn Du S-Runen oder ein Hakenkreuz in ursprünglichen Zusammenhang irgendwo am Körper trägst, aber wenn Du es als Fahne schwenkst, schon.
Also hat keiner was dagegen, wenn man ein Hakenkreuz Tattoo auf die Stirn macht?
Dann trägt man es als Provokation vor sich her.... und das wäre auch nicht in einem "ursprünglichen Zusammenhang"
Das müsste sicherlich verboten sein. Es darf zumindest nicht sichtbar sein, was auf der Stirn schwierig ist. Nur wird man ohnehin kaum einen Tattowierer finden, der dies tut.
Eben weil die Nazis diese Symbole geprägt haben und man ihre Gräueltaten nicht verharmlosen und damit ihre Opfer noch einmal beschämen will, ist es verboten.
Würde jeder seine Gesinnung hinein interpretieren und man die Symbole immer wieder vor Augen haben, verlören sie mit und mit die damalige Bedeutung und die Erinnerung daran ihren Schrecken.
Schon jetzt, wo immer mehr Zeitzeugen aussterben, erstarken die einstiegen Gesinnungen wieder zunehmend.
Der Mensch lernt nicht dazu.
Erinnern und Mahnen ist wichtig.
Hier erfährst Du Alles, was Du dazu wissen musst:
Eine Swastika ist nicht generell verboten. Es kommt auf den Kontext an und der ist in diesem unseren Lande leider fast ausschließlich rechtsradikal.
Wie wäre es wenn du dich statt mit "kritischen Fragen" mal wirklich mit den Themen die du da "erfragst" beschäftigst.
Der Gesetzgeber hat in § 86a StGB entschieden
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder
2.einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.
Verbotene Organisationen im Sinne von §86 sind unter anderem die NSDAP, die SS, die SA und ihre Vorfeldorganisationen. Verboten sind übrigens auch die FDJ, die KPD, indymedia und diverse islamistische Vereine.
"Stalin" ist nicht verboten (eine Person kann man nicht verbieten), auch nicht die KPDSU.
Du siehst, in einem Rechtsstaat ist die Antwort auf solche "Fragen" einfach, man muß nur in die Gesetze schauen. Das kann sogar ich als einfacher Mathematiker, warum bekommst du das nicht hin?
Zur Geschichte des § 86a und seiner Anwendung kannst du hier
etwas lesen. Lesen bildet bekanntlich.
Nein. Man hat die Organisationen die diese Symbole verwenden verboten. Demzufolge folgt das Verbot des Zeigens der Symbole aus § 86a StGB. Das hat nichts mit "Respekt" etc. zu tun.