Warum sind E-Scooter erlaubt aber keine "selbstfahrende" E-Bikes?
Moin,
da ich mir vor kurzem einen Ninebot Max G30D gekauft habe, stelle ich mir nun die Frage, wieso darf ein E-Scooter selbst beschleunigen, ohne das man was macht, und man bei einem E-Bike in die Pedale treten muss, damit es einem Unterstützt?
Gibt es dafür einen Grund? Das E-Bike könnte man ja technisch auch auf 20 km/h drosseln, damit würde es auch das Kriterium vom E-Scooter erfüllen.
Danke.
10 Antworten
Es gibt eine entsprechende Kategorie "Leichtmofa", darunter fielen bisher Fahrräder, die mit einem Verbrenner ausgerüstet waren und im Motorbetrieb nur 20 km/h liefen.
Die hatten auch ein Kennzeichen.
Ein E-bike ist halt nur ein Fahrrad mit einen elektrischen Motor zur Unterstützung.
Sinn und Zweck ist es,das der Fahrer die Hauptantriebsleistung erbringt.
Der Elektromotor unterstützt dann nur.
Tritt der Fahrer nicht,so schaltet auch der Motor ab.
Bei selbstfahrenden Fahrzeugen ist das nicht so und für die braucht man dann auch eine Fahrerlaubnis und die Dinger müssen auch noch eine Haftpflichtversicherung haben.
Bei einem E-bike will man keine Vorschriften und man will auch nicht für eine Versicherung zahlen.
Ich glaub,dass Fahrzeuge bis einer Höchstgeschwindigkeit vmax=6 km/h zulassungsfrei sind.
Schau mal in der Straßenverkehrsordnung nach.
Bei E-Bikes sollst du noch selber was tun. Nur wenns bergauf geht soll der Motor etwas unterstützen.
beim e-bike musst immer was tun,von selbst läuft es nicht auch auf der geraden.meines hat eine schiebehilfe so das ich nur lenken muss wenn ich neben her laufe.reicht aber nicht zum vortrieb,wenn ich drauf sitze bleibt es stehn
natürlich sind selbstfahrende ebikes erlaubt.
wenn ein versicherungskennzeichen dran ist, ist es ein kleinkraftrad. dem entsprechend gelten dann halt eben noch ein paar anderere regeln wie helmpflicht und ein rückspiegel, der vorhanden sein muss.
für die scooter gilt beides zwar nicht, aber das ist auch mal egal denn erstens ist wer sich mit so nem wabbelding auf die nuss legt selbst schuld und zweitens ist rücksicht was für die anderen </sarkasmus>
lg, anna
Ganz einfach: Das eine ist ein Fahrrad, also ein muskelbetriebenes Zweirad. Und das andere ist ein (Kleinst-)Kraftfahrzeug. Also ein Fahrzeug, das von einem Motor angetrieben wird.
Ein Fahrzeug, das allein per Muskelkraft betrieben wird, ist per se erlaubnisfrei. Kein Mindestalter, keine Versicherungspflicht, keine Zulassung, keine Fahrerlaubnis. Man hat nur irgendwann mal festgelegt, dass ein Motor bei der Muskelkraft unterstützen darf - aber nicht schneller als man eben normalerweise Fahrrad fährt. So kam das Pedelec zustande, das rechtlich eben ein Fahrrad ist.
Ein Fahrzeug, das mit einem Motor angetrieben wird, braucht über 6 km/h schon immer eine Fahrerlaubnis, eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsschild ist Pflicht und technisch muss es auch abgenommen sein. Grundsätzliche Ideen wie "mit Motor wird man eher einen Unfall bauen als ohne" sind zum Teil schon 100 Jahre alt.
Man hat nur mal überlegt, dass tragbare Fahrzeuge, die nur so schnell fahren wie man auch rennen könnte, nicht unbedingt eine Fahrerlaubnis brauchen sollten, wie die 25er Roller die man mit 15 und Mofa-Prüfbescheinigung schon fahren darf. Aber klar, man kann damit Schaden anrichten und ein Bisschen vernünftig sollte man auch schon sein... also Versicherungspflicht und Mindestalter.
Es sind also sozusagen aus vorher bestehenden Regeln gewachsene neue Regeln. Man kann eben nicht jedes Mal die komplette Zulassungsordnung neu regeln (zumal das ja auch EU-weit einheitlich sein soll), wenn man etwas Neues mit aufnehmen möchte.