Warum schützt man im Rechtsstaat Kindermörder?
Nachdem ein Kindermörder - und Vergewaltiger im Gefängnis tätlichen Angriffen der Mithäftlingen ausgesetzt war, wurde er in ein anderes Gefängnis verlegt und kam dort in Einzelhaft.
5 Antworten
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Weil nach dem Grundgesetz (GG) die Würde des Menschen unantastbar ist und es die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist diese zu schützen (Artikel 1 Absatz 1 GG), Jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat (Artikel 2 Absatz 2 GG) und ein explizites Verbot der Misshandlung von Gefangenen existiert (Artikel 104 Absatz 1 GG). Diese Grundrechte, verwirkt auch der allerschlimmste Verbrecher nicht und noch nichteinmal das Bundesverfassungsgericht hat die Macht, diese Grundrechte einer bestimmten Person zu verwirken, egal, was diese Person getan hat.
Mfg
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Alle Menschen haben Rechte. Das macht unsere Zivilisation besser als die unzähligen Unrechtsstaaten vor uns.
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Wir schützen sie, weil wir ein Rechtsstaat sind!
Seine Strafe war Gefängnis, aber nicht Ermordung und Folter durch andere Häftlinge.
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Weil´s ein Rechtsstaat ist.
Du hast das schon sehr gut erkannt.
LG
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Mörder bekommen doch sowieso die längste Strafe von allen Delinquenten.