Warum muss man Strafe zahlen, in dem man sich sofort hinsetzt und nicht SOFORT sein Ticket entwertet?
Ich habe erlebt, wie ich mich sofort hingesetzt habe und mir klar wurde, dass ich noch mein Ticket entwerten muss im Zug. Ich bin aufgestanden, um mein Ticket zu entwerten, aber die Fahrkartenkontrolleure meinten, dass ich zu spät mein Ticket entwerten wollte, weil ich mich sofort hingesetzt habe und es zu spät sei und Strafe zahlen muss.
Findet ihr diese Regel auch bescheuert? Wohne erst seit November in einem Großstadt, habe keine Freunde und habe kurzzeitig vergessen mein scheiß Ticket zu entwerten... Ja, im Zug war es VOLL. Muss man in Deutschland auch später fürs Vergessen überall Strafe zahlen... lol?
Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen
9 Antworten
Das machen die bestimmt nicht zum Spaß. Das wird damit zutun haben, dass man sonst irgendwie betrügen könnte.
Bei einem Ticket, das zeitlich begrenzt ist und sogar auf einen Namen festgelegt wurde, ist das bestimmt unkritisch. Ansonsten wurden vielleicht in der Vergangenheit Tickets heimlich weitergereicht oder kopiert oder sonstwas. Das alles entschärft das Abstempeln ein bisschen.
Also wenn du dein Ticket sowieso nicht ein anderes Mal hättest nutzen können und du es nicht hinter den Kontrolleuren irgendwie jemandem zustecken können, der noch nicht kontrolliert wurde, macht es keinen Sinn, zu entwerten.
Vielleicht eine Geschichte der Einheitlichkeit.
Ist ja im Kino genauso. Ich kaufe mir ein Ticket und muss es dann entwerten lassen. Die, die es sich vor Ort kaufen, könnte man auch direkt durchschleusen oder der Kassierer entwertet es direkt selbst, bevor er dich durchschickt.
Es macht doch einfach keinen Sinn sich zuerst hin zu setzen und nachher - vielleicht -wieder auf stehen um das Ticket zu entwerten. Die Kontrolleure haben richtig gehandelt.
Die allgemeine Regelung gibt nun mal vor, dass ein Ticket mit Entwerterfeld stets vor Fahrtantritt zu entwerten ist. Entweder muss dazu ein Entwerter am Bus-oder Bahnsteig, bzw. an Bahnhöfen an den Eingangsschleusen beim Gleiszutritt genutzt werden, oder je nach Region und Gegebenheiten halt ein Entwerter innerhalb des Fahrzeuges.
Daher ist der Gang zum Entwerter stets immer als erste Handlung am Gleis, oder im Fahrzug vorzunehmen. Ansonsten heisst es im Gesetz:
Die Erschleichung von Diestleistungen ist strafbar, und auch der Versuch ist strafbar.
Als Versuch darf jegliche Handlung zum Fahrtantritt betrachtet werden, welche nicht als erstes den Gang zum Entwerter beinhaltet.
Der Gesetzgeber ist daher in diesem Bezug schon recht eindeutig.
LG
Komisch, das beim Ticket keinen Datum draufsteht um den Kontrolleuren einfach den Ticket zu zeigen.
Diese Gegebenheit bemängele ich auch schon seit vielen Jahren bei den entwertungspflichtigen Tickets in der fehlenden und jedermenschens Gelegenheitsfahrt erheblich zu wenig sichtbar gemachten Kenntlichgebung...
"ACHTUNG, dieses Ticket müssen Sie VOR Fahrtantritt entwerten!"
müßte da ganz fett drauf stehen auf den entsprechenden Varianten.
Auf mir unbekannten Linien frage ich (sofern möglich) dazu dann auch lieber immer das Fahrpersonal bei Zusatztickets außerhalb meines eigenen ABO-Gültigkeitsbereiches. Im Zweifel gehe ich aktiv auf Suche nach Kontrolleuren im Fahrzeug, denn dann kann aus Kulanz immer noch aktiver Klärungswillen vor versuchter Leistungserschleichung vom Dienstleister schlichtend gewertet werden. ( Hatte ich schon mal bei der DB auf einer Strecke mit defekten Entwertern an allen Bahnsteigen und keinen Entwertern im Zug selbst mit einem 4-er Ticket )
Leider war das ein unnötig komplizierter und langwieriger Prozess.
LG
Die stürzen sich halt wie die Hyänen auf jeden potentiellen Schwarzfahrer, weil sie dadurch Privision bekommen, ein Freund hat es sogar schon mal erlebt das ihm ein Kontrolleur Nachts das Ticket weggenommen hat und um ihn wegen Schwarzfahrens aufschreiben zu können. Seidem macht er, wenn er nachts fährt immer noch zusätzlich ein Foto von seiner Fahrkarte.
Wer einsteigt, muss ein gültiges Ticket haben - oder sich eben unmittelbar verschaffen, d.h. erst entwerten und dann setzen, das Ticket kann man beim Einstieg schon in der Hand haben; ein passendes Plakat dazu besagte mal "Vergessen gilt nicht". Wer schon sitzt, bei dem kann man nicht mehr valide unterscheiden, ob das wirklich vergessen wurde oder nur vorgeschützt wird, wenn man merkt, dass eine Kontrolle kommt.
Oder einfach dafür sorgen, dass demnächst in 100 Jahren auf jede Fahrticket der Datum draufsteht und wann die Tickets ablaufen... wäre einfach und besser.
Stell Dir vor, das gibt es - aber dort gibt es dann Einzelkarten, wo das drauf steht, auf den Sammelkarten ist das nicht der Fall ...
wow... sehr rational.... nur auf EINZELKARTEN...
Kannte ich in Niedersachen im Dorf zeit 18 Jahren nicht...
Kein Schwein hat mir geholfen im Großstadt zurecht zu kommen mit dem ganzen Scheiß. Kein Joke.
Komisch, das beim Ticket keinen Datum draufsteht um den Kontrolleuren einfach den Ticket zu zeigen.