Warum muss er obduziert werden?
Ein Mann hat sich erhangen... Der Mann wurde direkt obduziert um zu sehen an was er gestorben ist...genau wie mit den Jugendlichen der vor den Augen der Polizei sogar ertrunken ist... Warum?
Warum Obduktion? Es ist doch offensichtlich das er durch erhängen gestorben ist...
8 Antworten
Man muss Fremdverschulden ausschließen. Bei dem Jugendlichen, der vor den Augen der Polizei ertrunken sein soll, können gewaltsam verabreichte Drogen im Spiel sein, bei einem, der sich erhängt hat, können Blutergüsse Hinweise darauf geben, dass beim Erhängen „Hilfe“ geleistet wurde.
Es ist doch offensichtlich das er durch erhängen gestorben ist...
Es ist aber nicht offensichtlich, ob er das völlig aus freiem Willen getan hat.
Du kannst auch jemanden erwürgen und anschließend an den Haken hängen, um den Mord zu vertuschen.
Bei einem Jugendlichen, der ertrinkt, könnte auch ein Unfall nach Drogenkonsum vorliegen. Ich denke, dass in diesen speziellen Fall die Eltern zugestimmt haben.
Bei einem von Berufszeugen attestierten Ertrinken halte ich die Wahrscheinlichkeit einer strafbaren Handlung für nahezu ausgeschlossen. Deshalb würde ich als Eltern einer Obduktion widersprechen und eine richterliche Entscheidung darüber einfordern.
Wer wäre der Berufsleben? Und, ist "nahezu ausgeschlossen" ausreichend?
In der Frage steht, dass die Polizisten beim Ertrinken zugeschaut haben. (warum waren die nicht zum Retten im Wasser?!) Polizist = Berufszeuge
Eine Obduktion dient der Ermittlung der Todesursache und - umstände. Es soll/muss eine Fremdeinwirkung ausgeschlossen werden, ansonsten läge der Verdacht eines Tötungsdeliktes vor.
Eine Obduktion ist in diesen Fällen die gerichtliche Anordnung zur Feststellung der Todesursache. Da es sich um keinen natürlichen Tod handelte, MUSS aus rechtlichen Gründen eine Untersuchung stattfinden. Ist immer so, wenn jemand stirbt, ohne dass ein Arzt mit gutem Gewissen sagen kann, er wisse, woran er gestorben ist. Das ist auch so, wenn jemand alleine in seiner Wohnung verstirbt, ohne dass Angehörige anwesend waren und dessen Krankengeschichte den Tod erklären würde.
Bei ungeklärter.Todesursache ist qua Gesetz die Staatsanwaltschaft im Boot zur Untersuchung des Todes.
Um Fremdeinwirkung sicher auszuschließen.
Um bei Fremdeinwirkung Strafverfolgung einzuleiten.
Im Übrigen hilft es den Angehörigen, einen unklaren Todesfall zu klären und die haben auch Anspruch darauf.
Gruß S.
Eine Zustimmung der Eltern ist nicht erforderlich, ebensowenig könnte eine Ablehnung die Obduktion verhindern