Bluttest der Polizei, was darf ich machen?
Wenn ich von der Polizei angehalten werde und die eine Urinprobe wollen (Beispielsweise aufgrund von „roten Augen“, obwohl ich nicht unter Drogeneinfluss stehe) kann ich diese ja ablehnen, wenn der Polizist dann eine richterliche Erlaubnis anfordert, darf er mir Blut abnehmen. Kann ich dagegen etwas machen? Habe ich z.B die Möglichkeit mit dem Richter zu reden, da rote Augen ja nicht direkt auf Drogenkonsum hinweisen?
Danke schonmal im Voraus
4 Antworten
wenn der Polizist dann eine richterliche Erlaubnis anfordert, darf er mir Blut abnehmen
Dafür braucht es schon lange keinen Richter mehr. Und daher erübrigt sich auch dein Nachsatz. Wenn du gegen die in deinen Augen unberechtigte Körperverletzung bist, kannst du danach Anzeige erstatten.
Das habe ich nicht behauptet. Selbstverständlich macht das der Bereitschaftsarzt. Es ging mir nur um den angeblich notwendigen richterlichen Beschluss.
Ja das ist richtig. Du hast aber den Text bis :“ dann darf ER mir Blut abnehmen“ kopiert, und dann hast du sehr wohl auch behauptet.
...wenn der Polizist dann eine richterliche Erlaubnis anfordert, darf er mir Blut abnehmen.
Nicht der Polizist nimmt Dir Blut ab, sondern ein Arzt.
Und wenn die Blutentnahme richterlich angeordnet ist, dann wird Dir Blut abgenommen, und zwar ohne wenn und aber.
Also habe ich keine Chance mich zu verteidigen? Dann könnten Polizisten ja alles sagen, auch wenn das nicht stimmt
Ob das stimmt, kommt spätestens bei der Auswertung der Blutprobe raus.
Und kein Polizist würde ohne triftigen Grund eine richterliche Erlaubnis beantragen.
Also ich hatte schon ein paar bekannte, wo die Polizisten damit gedroht haben, obwohl an dem Tag nicht konsumiert wurde
Also ich hatte schon ein paar bekannte, wo die Polizisten damit gedroht haben, obwohl an dem Tag nicht konsumiert wurde
Also im Umkehrschluss an anderen Tagen schon?
Sorry, aber dann verkehrst Du in den falschen Kreisen.
Und ich bin ab hier raus.
... was Du machen darfst? Den Arm gaaaaanz ruhig halten, sonst kommt der Schwitzkasten.
Zudem, ich keinen keinen Arzt, der sich Polizist nennt. Wo hast Du den erlebt?
Auch wird ja vorher gepustet, also gibt es einen zingenden Verdacht!
Die Polizei stellt den Antrag, nicht du. Die Polizei steht hinterher auch in der Haftung. Der Richter würde dir nur sagen: "Dann geben sie halt Urin ab, wenn sie kein Blut geben wollen."
Nebenbei: in NRW wird ein Speichel-Schnell-Test gemacht. Keine Ahnung, warum in anderen Bundesländern Urin herhalten muß?
Weil Polizei nun mal Ländersache ist. Daher gibt es auch 6 verschiedene Uniformmodelle in Deutschland in allen Blautönen von himmelhell-babyblau bis mitternachts-dunkelblauschwarz mit runden, ovalen oder achteckigen Mützen.
Ein Polizist nimmt keiner Person Blut ab, das ist absolut lächerlich.