Warum hat so mancher immer ein Messer dabei va in Großstädten?

14 Antworten

Ein Messer ist - wie ein Hammer, eine Zange oder ein Schraubendreher, zunächst einmal nur ein Werkzeug. Werkzeuge kann man gebrauchen - oder eben auch missbrauchen, doch nicht die Werkzeuge verüben eigenständig Straftaten, sondern eine bestimmte Gruppe gewaltbereiter "Strategen". Die meisten schweren Verletzungen mit Messern werden im Übrigen durch Küchenmesser beigebracht - im Affekt eines hitzigen Streits beispielsweise. Ein Vertreter der GdP (Gewerkschaft der Polizei) meinte dazu in einem Interview etwas augenzwinkernd: "Vermeiden Sie bitte nach Möglichkeit heftige Streitigkeiten in der Küche!"

Bedeutet nun anders herum: Trage ich z.B. ein gesetzeskonformes Taschenmesser bei mir, so ist das zunächst einmal meine Privatsache, denn ich schade damit niemandem, und es geht folgerichtig niemanden etwas an . Das hat auch weniger etwas mit "Sicherheit" zu tun, sondern mit schnödem Werkzeuggebrauch. Mein "Leatherman" trage ich nahezu ständig bei mir - als Waffe wäre das gute Stück jedoch so gut wie unbrauchbar (alleine der Öffnungsvorgang dauert ein bisschen). Doch für das Öffnen von Paketen und andere kleinere Bastelarbeiten habe ich auf diese Weise immer einen kleinen "Helfer" dabei.

Im Übrigen folgt daraus auch der logische Fehlschluss des Gesetzgebers in Hinblick auf das Trageverbot bestimmer Messer nach §42a: Straftäter haben sich bislang höchstselten an bestehende Gesetze gehalten - und Straftaten waren auch immer schon verboten. Wir haben in Deutschland rund 60 Paragrafen und Unterparagrafen zum Waffenrecht - und definitiv an keinen davon haben sich Straftäter jemals gehalten. Ergo: Trageverbots-Verordnungen treffen leider immer nur die Falschen, also den gesetzestreuen Bürger, denn der klassische "Gangsta-Poser" wird auch weiterhin sein Butterfly in der Buxentasche tragen - und bei Bedarf damit herumfuchteln. Denn nur was verboten ist, das ist am Ende so richtig "cool"!

Fazit: Ein Messer bei sich zu tragen, ist keinesfalls verwerflich, doch verabschiede dich bitte vom Sicherheitsgedanken. Nur in der Hand eines geschulten Messerkämpfers ist ein Messer tatsächlich zur Selbstverteidigung geeignet. Für den Otto-Normalbürger ist dagegen die wichtigste Waffe - tadaaah - die wache Aufmerksamkeit ! Heißt im Klartext: Handy in die Tasche (anstatt dauer-abgelenkt darauf herum zu döppeln, das senkt auch die Unfallgefahr!), Augen geradeaus - und keine laute Musik auf den Lauschern. Die meisten Gefahrenmomente sind damit bereits im Keim erstickt. Denn merke: Ein vermiedener Kampf ist auch immer ein gewonnener Kampf!

Good Luck


ES1956  20.08.2021, 10:25

Danke !

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Ein Messer ist eines der ältesten und universellen Werkzeuge der Menschheit. Ein gutes Taschenmesser hab ich immer dabei.

Die Rechtslage in DE:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

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Wer ein Messer zum Schutz führt hat sich nicht ausreichend informiert oder ist ein Poser.

Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst. Schlecht getroffen und du ärgerst den Angreifer so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig.

Es kann auch so ausgehen:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Zum Selbstschutz empfiehlt sich Pfefferspray

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den 

Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 

straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.


PatchrinT  20.08.2021, 10:04

bei kurzem Einsatz mit Pfefferspray würde ich auch nicht warten bis die Polizei kommt.....auch nicht wenn ich bei einem "Klatsch Klatsch" machen muss,das geht sehr schnell bei mir,sein Problem und ich gehe meinen Weg. Und komm mir nicht mit Paragraphenreiterei......

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schwarzerkicker  20.08.2021, 14:24
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge 

Betrifft das eigentlich auch diese typischen Picknickmesser aus Kunststoff?

https://www.monouso.de/plastikmesser-turquis-200mm-10-einheiten-4039.html?utm_campaign=GoogleShoppingDE&utm_source=ShoppingDE&utm_medium=GoogleAdsDE&gclid=Cj0KCQjwpf2IBhDkARIsAGVo0D1lRGutVm6OCGTfkbGyg8HsGEagzCoEBMEkDgN13bU_SW6PKgz7TOAaAkUAEALw_wcB

Dann hat sich so gut wie jeder schon mal strafbar gemacht 😂🤦🏻

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schwarzerkicker  20.08.2021, 14:28
@ES1956

Die Gesamtlänge dieser Plastikmesser liegt bei 20 bis 22 cm und die Klingenlänge ist ca. 12,5 cm.
Hab nachgemessen, hab die Dinger auch hier im Büro rumliegen, weil das richtige Besteck aus der Kantine eigentlich nicht mitgenommen werden soll.

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schwarzerkicker  20.08.2021, 18:31
@ES1956

Denke ich auch. Praktischerweise wird wohl kein Richter ein Plastikmesser als Waffe einstufen. Im Zweifelsfall soll mir ein Polizist oder Staatsanwalt demonstrieren, wie man damit jemanden verletzt. Da ist jeder Zahnstocher aus Holz noch gefährlicher 😂

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ES1956  20.08.2021, 20:24
@schwarzerkicker

Leider ist beim 42a völlig egal ob es sich um eine Waffe handelt. Auch ein Brotmesser fällt darunter.

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Laut eigenen Aussagen zur eigenen Sicherheit und Selbstverteidigung. Kann man glauben, kann man aber auch lassen.

Ich selbst habe immer ein kleines Schweizer Taschenmesser dabei, am Schlüsselbund. Ist in vielen Situationen ganz praktisch.

Ich halte deine Aussage zunächst mal für ein Gerücht, will sagen: falsch. Aber natürlich kann man zur Selbstverteidigung gern eines dabei haben. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Wenn der Täter (was immer er auch von dir will) dir das Messer dann wegnimmt und dich damit absticht zum Beispiel, weil er selbst schlechter bewaffnet ist...

Ich hab eins dabei, aber nicht primär ,,zur Sicherheit''. Die Hälfte meiner Messer sind im Traum nicht zur Verteidigung geeignet, und die die es sind, sind es wenn dann als Back Up - Ultima Ratio - rien ne va plus - Lösung. Zur gesetzlich garantierten Notwehr hab ich Pfefferspray. Mein Messer ist ein Werkzeug.

Woher ich das weiß:Hobby – ich sammle Messer