Warum hat das DB Notfallmanagement Blaulicht?
Warum hat das DB Notfallmanagement Blaulicht?
3 Antworten
Der Notfallmanager (zuständig für Gleis und Oberleitung) muss schnell an die Einsatzstelle gelangen, um die Oberleitung zu erden. Der Notdienst des EVU hat zumindest wenn es die DB betrifft, optisch dem Notfallmanager ähnliche Fahrzeuge. Die Aufgabe des Notdienstes ist es allerdings, die Reisenden zu evakuieren und zu betreuen und den Rettungskräften als Berater bei der Fahrzeugtechnik zur Seite zu stehen.
Eine Besonderheit die beide betrifft: Sie dürfen KEINE Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen sondern lediglich nach §38 StVO mittels blauen Blinklicht und Folgetonhorn Freie Fahrt anordnen, wenn sie beispielsweise durch einen Rückstau vor einer Unfallstelle fahren müssen. Rote Ampel, Überholverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen sie aber beachten.
das dB notfallmanagment wird dann gerufen wenn es um Probleme mit der Bahn geht.
so verlaufen an einigen trassen Stromleitungen oder wenn Unfälle an Bahngleisen passieren dann geht es hier auch um Sicherheit von Rettungskräften und dafür ist dann dieses notfallmanagment zuständig was unter Umständen auch schnell gehen muss und daher sonder bzw. Wegerechte voraussetzt.
Ok auch nicht schlecht aber zumindest Wegerechte werden durch das Blaulicht wohl gegeben sein oder?
Auffordern freie Bahn zu schaffen nach §38 StVO haben sie. Den Begriff Wegerecht kennt die Straßenverkehrsordnung nicht.
Bei jedem der eine Unterweisung in Bezug auf §35 und §38 StVO vorhanden ist kann man annehmen, dass der Begriff Wegerecht und seine Bedeutung ihm bekannt ist. Auch wenn die StVO diesen Begriff nicht nutzt ist er in Fachkreisen absolut anerkannt.
Bei uns wird sogar in den Unterweisungen durch die Polizei betont, das der Terminus Wegerecht hier absolut unangebracht ist, weil man das eben nicht mal hat
Unterweisungen durch die Polizei. Ich hab noch von keiner Feuerwehr gehört, die sich dahingehend von der Polizei unterweisen lässt. Warum auch?
Aber schönes Autoritätsargument, zieht bei mir nur nicht.
Bieten bei uns die PIs an und wird sehr gerne angenommen...
Schade finde ich nur deinen engstirnigen letzten Satz...
Sie dürfen zum Beispiel Feldwege befahren, der für "normale" Kfz gesperrt ist, das ist richtig. Feldwege verlaufen ja oft parallel zu Bahnstrecken, wo der Notfall-Manager dann auch hin darf, wenn der Einsatz das erfordert.
Auf den meisten Feldwegen gilt sowieso keine StVO, weil es keine öffentlichen Straßen sind, da muss man auch nicht von den Vorschriften der StVO abweichen
weil die im Notfall schnell zum Einsatzort gelangen müssen.
Die vielleicht weniger, aber ein Tierarzt wäre ein passender Vergleich.
Keine Sonderrechte ;) Hat die Bahn nicht und kommuniziert sie so auch selbst.
https://www.deutschebahn.com/de/hidden_notfallmanagement/notfallmanagement/leitfaden_hilfeleistung_cs-6898154#
Hier in der Präsentation auf Seite 20 zum Beispiel nachzulesen