Warum gibt es keine Anwesenheitspflicht für Abgeornete im Bundestag?

4 Antworten

Von Experte rotesand bestätigt

Die Aufgaben eines Abgeordneten sind vielfältig. Dazu gehört sehr viel mehr als nur im Parlament zu sitzen und Debatten zu lauschen.

Wirklich voll wird der Plenarsaal eigentlich nur bei Abstimmungen. Zudem sendet der Bundestag und auch die Landtage einen Livestream. Wenn ich als Abgeordneter in meinem Büro Arbeit zu erledigen habe und mich gleichzeitig die laufende Debatte interessiert, kann ich diesen Livestream auf meinem PC in einem Fenster neben meiner sonstigen Arbeit laufen haben. Das ist u.a. wichtig um zu wissen wann es zu einer Abstimmung kommt. Wenn Du darauf achtest siehst Du, wie der Plenarsaal vor Abstimmungen plötzlich voll wird. Eben wegen des Livestreams wissen die Abgeordneten genau wann es Zeit ist runter bzw. rüber ins Plenum zu gehen.

Bei meinem Praktikum im Landtag NRW 2003 war das anstelle eines Livestreams noch eine analoge Audioübetragung in jedes Büro, die man bei Bedarf einschalten konnte. Ein Jahr später dann war es schon der Livestream mit Bild auf dem PC.

Jedenfalls weiß ich seitdem warum das Plenum nicht immer voll ist. Zudem gibt es daneben auch Ausschüsse in kleineren Sitzungsräumen und verdoppeln kann sich ein Parlamentarier nunmal nicht. Sei versichert: Die arbeiten durchaus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Abgeordnete sind verpflichtet, in den Sitzungswochen anwesend zu sein. Die Präsenzpflicht an Sitzungstagen müssen sie nachweisen, indem sie sich in die Anwesenheitsliste eintragen und an namentlichen Abstimmungen teilnehmen. Wer das versäumt, muss Strafen zahlen.

An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat, welche Tage als Sitzungstage gelten und in welcher Zeit die Anwesenheitsliste ausgelegt wird.

Woher ich das weiß:Recherche

Weil wir ein "Arbeitsparlament" haben!!

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsparlament#:~:text=Als%20Arbeitsparlament%20werden%20Parlamente%20bezeichnet,wo%20diese%20einzeln%20durchgearbeitet%20werden.

Als Arbeitsparlament werden Parlamente bezeichnet, deren Bearbeitung von Gesetzesvorlagen überwiegend in den Parlamentsausschüssen (Gliederung nach Sachlogik) und Fraktionen (Gliederung nach Parteilogik) stattfindet, wo diese einzeln durchgearbeitet werden.