Warum dürfen die Angeklagten in Deutschland eigentlich vor Gericht auch Lügen, obwohl das in anderen Ländern streng verboten ist!?

4 Antworten

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Man ist so lange unschuldig, bis das Gegenteil feststeht. Aus dieser Vermutung heraus ist das Abstreiten einer Schuld begründet. Selbst derjenige, der objektiv schuld ist, kann seine Schuld subjektiv abstreiten. Die anderen müssen dann nachweisen, dass er schuldig ist.

In welchem Land ist es dem Angeklagten verboten zu lügen?

in einem Rechtsstaat gilt idR der Grundsatz "Nemo tenetur" und der beinhaltet für den Angeklagten auch das Recht zur Lüge.

Weil das explizite Verbot der Lüge paradox wäre. Der Meineid im Zeugenstand ist hingegen strafbar. Was juristische Prozesse angeht ist Deutschland trotz oder vielleicht auch gerade wegen der langsamen Mühlen der Bürokratie fortschrittlich im Vergleich zu anderen Staaten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Auch ein Mensch :3

Ein Angeklagter wird in Deutschland nicht zusätzlich bestraft, wenn er lügt. Aber ein Geständnis könnte den Richter etwas positiver stimmen.