Hi, ich hab bald meine Führerscheinprüfung, allerdings auf einem Schaltwagen und nicht auf Automatik. Ich wollte ursprünglich den B197 machen, allerdings musste ich aufgrund eines Todesfalls meine Fahrschule wechseln und muss dort nun B machen (die Fahrschule hat ausschließlich Schaltwagen).
Nun muss ich nach der Prüfung den Führerschein natürlich korrigieren lassen (Auf B). Heißt, ich bekomme nach der bestandenen Prüfung vorerst eine Prüfungsbestätigung und muss bei der Führerscheinstelle dann eine vorläufige Fahrerlaubnis beantragen. Mir wurde auch gesagt ich Krieg dann ein Notfalltermin. Meine Frage ist jetzt ob ich dann mit der Prüfbescheinigung auch schon fahren darf oder ob ich warten muss, bis ich die vorläufige Fahrerlaubnis hab.
Danke schonmal! (Bin volljährig, falls das eine relevanz hat)