Roller Fahren mit Prüfbescheinigung von Klasse B?

1 Antwort

Wenn du erst in zwei Monaten 18 wirst, hast du nächste Woche keine Fahrprüfung, denn der Prüfer schickt dich dann direkt wieder nach Hause.

§17 Abs 1 FeV:

Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

Die Fahrerlaubnis wird nicht durch das Bestehen einer Prüfung, sondern erst durch das Aushändigen des Führerscheins erteilt.

§22 FeV:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

Das geschieht nicht vor Erreichen des Mindestalter, in deinem Fall 18 Jahre.

Wenn du eine enthaltene Klasse, deren Mindestalter du bereits erreicht hast, schon vorher haben möchtest, kannst du einen gesonderten Führerschein für diese Klasse beantragen. Das BF17-Formular enthält standardmäßig die Frage, ob du für Klasse AM einen exta Führerschein benötigst, beim regulären B wäre die Frage sinnlos, da es maximal um einen Monat geht, daher musst du es selbst beantragen. Bis der Antrag durch ist, bist du wahrscheinlich bereits 18 und hast deinen Führerschein.

viele sagen die Prüfbescheinigung gilt 3 Monate als Führerschein, viele sagen aber auch nein.

Es ist völlig belanglos, was viele sagen. Es zählt das, was in der Fahrerlaubnisverordnung steht, siehe oben, §22 FeV.

Wenn dir der Führerschein oder eine Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a FeV ausgehändigt wurde, bist du im Besitz der Fahrerlaubnis und darfst fahren. Entspricht die ausgehändigte Prüfungsbescheinigung nicht dem Muster der Anlage 8a, weil sie beispielsweise den Satz "Diese Bescheinigung gilt nicht als Führerschein und berechtigt nicht zum Fahren" enthält, dann hast du keine Fahrerlaubnis und darfst nicht fahren.