Warmmiete bei ALG2?
Guten Tag,
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Es geht um folgende Situation :
Mein Lebensgefährte und ich (beide über 25) wollen mit unserer fast zweijährigen Tochter eine Wohnung beziehen.
Ich selber bin noch bis Januar 2023 in Elternzeit und bekomme dementsprechend nur mein Elterngeld plus und das Kindergeld der kleinen.
Ihr Vater bekommt derzeit überbrückend ALG 2. (dieses muss ich auch beantragen wenn wir zusammen ziehen)
Jetzt haben wir eine Wohnung gefunden die wir auch bekommen würden.
Sie ist 76qm und hat eine Kaltmiete von 524,40€ (6,90€/qm)
Betriebskosten 136,80 (1,80€/qm)
Heizkosten 144,40€ (1,90€/qm)
Die Kaltmiete ist noch im Rahmen (bei 3 Personen bis zu 80qm und 539,20€ kalt )
Mir macht allerdings die Warmmiete etwas Sorgen.
Kennt sich hier jemand dazu aus?
Ich habe bisher noch nie Geld vom Amt bekommen und weiß absolut nicht was da im Rahmen ist und was nicht.
Es wäre auch nicht für lange,nach meiner Elternzeit werde ich wieder arbeiten gehen (Vertrag liegt schon vor) und mein Partner sucht ebenfalls
Wohnen in NRW und derzeit beide noch im Elternhaus/Wohnung falls das wichtig ist
Ich hoffe mir kann hier jemand mehr dazu sagen. Beim Jobcenter habe ich bereits mehrfach mit Mitarbeitern gesprochen...jedes Mal kamen andere aussagen
6 Antworten
Wenn ihr, du und dein Freund, eine Wohnung als Bedarfsgemeinschaft mieten wollt, muss ein Mitangebot durch den Vermieter an euch übergeben werden, das die m², Grundmiete und Betriebskosten ohne Heizkosten und die Heizkosten extra enthält. Das JC entscheidet dann, ob die Bedingungen realisierbar sind.
Hi,
Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich wieviel bezahlt wird.
Wohne zb in einer vergleichbar großen Wohnung für 600,- EUR warm. Dagegen wäre eure teuer, aber in unserer Stadt sind die Mietpreise auch nicht so hoch was zb in Düsseldorf ganz anders aussieht.
Da ihr vom Amt quasi mit anhängig seit erstmal, wäre es gut wenn ihr auch auf das Warmwasser achtet, denn geht das über Strom müsst ihr das aus eigener Tasche zahlen, während das Warmwasser über Gas übernommen wird.
Ich würde vorher auch mal durchrechnen ob ihr mit 2 Haushalten nicht besser wegkommt, das ALG 2 könnte angerechnet werden zb.
Beachtet auch das bis zum 27. Lebensjahr die Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen, sprich das Amt verweigert dann die zahlung wenn die Eltern euch finanziell unterstützen könnten.
Bis zum 27 Lebensjahr ist doch aber nur wenn studiert oder zu Schule gegangen wird oder?
Wenn die Brutto-Kaltmiete (KM + Nebenkosten OHNE Heizkosten!) im Rahmen der übernahmefähigen Unterkunftskosten liegt, ist der Rest eigentlich irrelevant, denn den zahlt ihr selbst.
Verbieten dürfen die euch einen Umzug aber ohnehin nicht - die können nur sagen "nö, wir übernehmen die Bruttokaltmiete nicht und die Umzugskosten ebenfalls nicht also seht zu, wie ihr das aus eigener Tasche alles bezahlt bekommt."
Edit: Ach und noch was! Wenn du etwas vom JC wissen möchtest, dann mach das am besten offiziell und in schriftlicher Form. Stelle einen Antrag aus Auskunft gem. § 15, SGB I (https://dejure.org/gesetze/SGB_I/15.html).
Wenn die euch dann nämlich wirres oder widersprüchiges Zeug antworten, mit dem ihr nichts anfangen könnt, habt ihr schwarz auf weiß, dass ihr nicht korrekt beraten wurdet und habt (für den Fall, dass das JC euch einen Strick aus den Falschinformationen oder euren daraus resultierenden Handlungen drehen will) alles, was ihr braucht, um einen Anwalt aufsuchen zu können, sofern ihr soweit gehen würdet.
Was ich z NRW finde ist das die Kaltmiete die Nebenkosten aber nicht die Heizung beinhaltet.
Ihr seit mit 661,20 über den 539,2 kalt.
Gruß
Kaltmiete ist wie oben geschrieben 524,40€... Wie kommst du auf deine Summen?
Falsch (auch in NRW)
ALG2-Warmmiete ist immer Kaltmiete + Nebenkosten, ohne Heizung
Erfragt die sog. Angemessenheitskriterien für eine gemeinsame Wohnung papierschriftlich beim zuständigen Jobcenter (Wohnort der gemeinsamen Wohnung).
Das ist mir bekannt,haben wir auch. Meine Frage war ob jemand weiß wie hoch die Warmmiete sein darf