Warensendung zukleben
ich verschicke jetzt ca.10 Jahre Warensendungen und hatte nie Probleme weil ich die Umschläge zuklebe und mit Klammern verschließe. Vor kurzem sind wir Umgezogen,und hier auf der Post stört man sich daran das die Briefe zugeklebt sind. Ich hab ihnengesagt das ja Klammern dabei sind,also wenn jemand eine Stichprobe machen will kann er das ja machen. Es kam noch nie etwas zurück ! So langsam glaube ich das Er da reinschauen möchte.
5 Antworten
Möglicherweise wird dies von Postamt zu Postamt unterschiedlich gehandhabt. Fakt ist allerdings, das nach den AGB der Deutschen Post Warensendungen offen verschickt werden müssen. Mit dem offenen Versand ist gemeint, dass der Umschlag zu Kontrollzwecken von Post-Mitarbeitern geöffnet und geschlossen werden kann, ohne Beschädigungen hervorzurufen. Die Lasche des Umschlags sollte also nicht fest verschlossen werden, z.B. nur adhäsiv verklebt werden oder mit Musterbeutelklammern verschlossen werden. Die Kontrolle von Warensendungen auf zulässigen Inhalt erfolgt in den Briefzentren de Post stichprobenartig. Achten Sie unbedingt darauf, dass trotz offenen Versands der Wareninhalt nicht aus dem Umschlag rutschen kann. Wenn Sie ein Produkt verschicken, das seinerseits in einer weiteren Verpackung steckt, müssen Sie der Post die Erlaubnis zur Öffnung dieser Umverpackung erteilen (z.B. Armbanduhr in einem Schuberkarton). Falls das zutrifft, bringen Sie auf der Produktverpackung bitte folgenden Vermerk an: "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden". Wenn Sie allerdings als Geschäftskunde oder Vielversender mindestens 100 Warensendungen bei der Post einliefern, die alle den gleichen Inhalt haben, können die Umschläge auch verschlossen sein. Ein offener Versand entfällt, wenn Sie der Post das Einverständnis geben, dass einige Sendungen zu Prüfzwecken geöffnet werden dürfen. Oberhalb der Empfängeranschrift ist der Vermerk "Warensendung/Entgelt gepr." anzubringen. Hier auf der Post-Website finden Sie die Geschäftskunden-Hotline für weitere Ihttps://www.deutschepost.de/de/w/warensendung/haeufige-fragen.htmlen.html
ich kenne es von warensendungen und büchersendungen, das sie nciht zugeklebt sein dürfen.
Waren - und Büchersendungen müssen grundsätzlich als offener Versand erfolgen ( also nicht zugeklebt , sondern nur mit einer Musterbeutelklammer geschlossen ) ....so steht es jedenfalls in den Richtlinien. Manche Postämter sehen darüber hinweg.....manche nehmen es allerdings sehr genau.
Dann schicks doch mit UPS oder Hermes oder irgendeinem anderem Kurierdienst. sind auch oft billiger und flexibler und schneller als die Post!
Ich wundere mich auch immer, wenn ich zugeklebte Briefe bekommen.
"Mein" Postamt nimmt auch keine zugeklebten als Warensendung an.
Ist wohl doch von Fall zu Fall verschieden.
es geht nicht mehr soviel verloren , seit dem wir das machen.