Warensendung normal zugeklebt, was passiert?

4 Antworten

Dann ist es keine Warensendung mehr.

Es könnte sein, dass es so gleich an dich zurück geschickt wird.

Es könnte sein, dass der Empfänger Strafporto bezahlen muss und er die Ware nicht annimmt und diese dann auch wieder an dich zurück geht.

Und dann musst du es beim Wiederversand neu frankieren und kostet dem entsprechend das doppelte.

Wenn Du die Warensendung nach dem neuen "BÜWA"-Tarif frankiert und "BÜWA" über die Empfängeranschrift geschrieben hast, passiert gar nichts. BÜWA-Sendungen brauchen nicht mehr offen eingeliefert zu werden.

Da es die Warensendung alter Art noch bis 31.12. gibt (auch zum alten, niedrigeren Porto), muß sie offen eingeliefert werden. Ich bin aber annähernd sicher, daß die Post kein Faß aufmachen wird, wenn Du den Umschlag zugeklebt hast.

Meistens geht es gut. Aber sicher kann man nicht sein.

Es ist für die Post ein deutlicher Mehraufwand, sich um die Falschversendung zu kümmern.

Schätze mal, dass zu 90% nichts passiert und die Warensendung normal zugestellt wird, wenn von draußen auf eine Warensendung zu schließen ist.

Vielleicht bekommt der Empfänger noch ein paar nette Worte, dass der Versender das nächste Mal die Briefklammern verwenden soll.

Es gibt jetzt (seit 01.01.19) statt "Warensendung" die "BÜWA"-Sendungen (Bücher- und Warensendung), und die darf zugeklebt werden!