Ware zurückgeben?
Ich habe Ware von XXXLutz gekauft, aber noch nicht abgeholt, weil ich umziehen muss, kann ich die Möbeln zurückgeben?
4 Antworten
Die Bestellung ist verbindlich, bestellte Ware muss abgenommen werden.
Allenfalls die Kulanz des Verkäufers oder seine Geschäftsbedingungen könnten etwas anderes sagen, aber das halte ich beides für unwahrscheinlich, bzw mit hohen Kosten verbunden (Schadensersatz für entgangenen Gewinn (
Es gilt die 14 Tage Klausel, um vom Vertrag zurück zu treten.
Du hast recht, es gilt nicht.
Du kannst doch innerhalb 14 Tagen vom Vertrag zurück treten - habe ich gedacht.
Das bezog sich auf ein Onlinegeschäft von mir. Ich habe aber jetzt verstanden, dass es nur für Fernabsatzgeschäfte gilt.
Ein grundsätzliches Recht zum Rücktritt bzw. Widerruf eines Kaufvertrages existiert nicht. Es gilt der wichtige Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Deshalb sollte man sich insbesondere bei teuren Anschaffungen im Ladengeschäft vor Ort bewusst sein, dass man nicht so einfach einen Vertrag widerrufen bzw. davon zurücktreten kann.
Auch bei Fernabsatzgeschäften gilt kein grundsätzliches Widerrufsrecht.
Es müssen drei Bedingungen für das Widerrufsrecht erfüllt sein:
- Der Vertrag muss "spontan" ausserhalb der Geschäftsflächen des Verkäufers zustande kommen (zb. Online oder auf Verkaufsveranstaltungen ohne Terminabsprache zwischen Käufer und Verkäufer)
- Das Geschäft muss zwischen "gewerblichen" Verkäufer und "privaten" Käufer entstehen
- Es handelt sich um einen Kaufvertrag oder eine Bestellung über Konfektionsware. Individualisierte Ware oder individuell zusammengestellte und zusammenhängende Waren sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Alle 3 Bedingungen müssen erfüllt sein.
Für Laufzeitverträge, Finanzgeschäfte und Finanzierungsverträge gelten eigene Widerrufsrechte, hier geht es rein um Warenkäufe.
Es sind mehr als 14Tage vergangen, aber die Bestellung habe ich nicht vom Lager abgeholt.
Der Vertrag ist aber gültig geblieben. Setze dich umgehend mit dem Möbelhaus in Verbindung und frage dort nach.
Sorry, Berichtigung:
Ein grundsätzliches Recht zum Rücktritt bzw. Widerruf eines Kaufvertrages existiert nicht. Es gilt der wichtige Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Deshalb sollte man sich insbesondere bei teuren Anschaffungen im Ladengeschäft vor Ort bewusst sein, dass man nicht so einfach einen Vertrag widerrufen bzw. davon zurücktreten kann.
Setze dich wirklich mit dem Möbelhaus in Verbindung und versuche eine Lösung zu finden.
Im Moebelhaus selbst gekauft oder online? Im Moebelhaus hast du kein Widerrufsrecht, online hingegen moeglicherweise schon.
Im Möbelhaus habe ich einen Kaufvertrag abgeschlossen, die Ware habe ich noch nicht abgeholt
Dann bist du auch an den Kaufvertrag gebunden. Ruecktritt bei Moebelhaeusern kostet i.d.R. wohl 20% bis 25% des vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz.
Hallo, Fatimaboeckler.
Wenn du die Ware noch nicht abgeholt hast, dann kannst du sie ja auch nicht zurückgeben.
Du kannst deine Bestellung allenfalls stornieren, diese Möglichkeit besteht.
Mit lieben Grüßen, Renate.
Welche Klausel Bitte? Kannst Du das bitte mal belegen?